Werner Pfisterer MdL informiert aktuell zum Thema Landeserziehungsgeld

In der Fraktionssitzung hat die CDU-Landtagsfraktion den Eckpunkten zur Umgestaltung des Landeserziehungsgeldes zugestimmt:

1. im Anschluss an das Bundeselterngeld wird weiterhin ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld gezahlt.

2. für den Ausbau der Kleinkindbetreuung werden ab 2009 zusätzlich bis zu 8 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

3. ab 2008 wird das Land Mittel zur Stärkung der Elternkompetenzen einsetzen.

Landeserziehungsgeld wird weiterhin einkommensabhängig gewährt und beträgt für das erste und zweite Kind bis zu 205 Euro monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind bis zu 240 Euro monatlich.

Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 sind als Einkommensgrenzen 1.380 Euro für Paare und 1.125 Euro für allein erziehende Eltern festgelegt. Für die Geburten ab dem 1. Januar 2010 wurden die bisherigen Einkommensgrenzen erhöht und zwar auf 1.480 Euro für Paare und 1.225 Euro für allein erziehende Eltern. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen werden mehr Familien als bisher in den Genuss dieser Familienleistung kommen.

Der Antrag zum Landeserziehungsgeld kann frühestens 10 Monate nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Antragsvordrucke wurden deshalb letzte Woche an alle Städte und Gemeinden versandt. Ein Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen zum Landeserziehungsgeld finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der L-Bank zusammengestellt: L-Bank

Bei Einzelfragen zum Landeserziehungsgeld steht als Ansprechpartner die Hotline Familienförderung der L-Bank zur Verfügung. Sie ist wie folgt erreichbar: Telefon: 01805 150-777, Fax: 0721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

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