Besuchergruppen

Besuchen Sie den Landtag von Baden-Württemberg!

Jeder Landtagsabgeordnete kann im Jahr mit zwei Besuchergruppen den Landtag von Baden-Württemberg besuchen. Hier können sich politisch interessierte Personen über die Arbeit des Landtages und das Gebäude informieren. Auch eine Teilnahme an einer Plenarsitzung ist möglich. Die Besuchergruppe reist mit einem Reisebus an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon-Nummer: 06221/608080 odern schreiben Sie uns eine Mail an: info@pfisterer.net

Der Landtag von Baden-Württemberg bietet verschiedene Möglichkeiten, das Parlament kennenzulernen. Sie können Informationsmaterial bestellen oder sich zu einem Landtagsbesuch anmelden. Es gibt allgemeine Besuchsprogramme sowie spezielle Schulklassenprogramme. Sind Sie an einem Besuch interessiert? Dann melden Sie sich für eines unserer Besuchsprogramme an.

Unter folgender Internetseite können sie sich im Bezug auf einen Besuch im Landtag von Baden-Württemberg informieren. Hier finden Sie auch die Richtlinien und Hinweise zum Aufenthalt im Landtagsgebäude

Besucherdienst des Landtags von Baden-Württemberg

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Reden im Landtag von Baden-Württemberg

Reden und weitere Aktivitäten des Heidelberger Landtagsabgeordneten Werner Pfisterer im Landtag von Baden-Württemberg.
Für die Selbstrecherche: Volltextsuche des Landtags von Baden-Württemberg

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Die Initiativen

Eine wichtige Funktion des Landtags – neben der Gesetzgebung – ist die Kontrolle der Regierung. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

Fragestunde

Jeder Abgeordnete kann in der Fragestunde sog. Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen werden von der Regierung vor dem Plenum kurz beantwortet.

Kleine Anfrage

Jeder Abgeordnete kann an die Regierung sog. Kleine Anfragen richten, die schriftlich beantwortet werden.

Große Anfrage

Fünfzehn Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung verlangen und Landtagsdebatten auslösen.

Aktuelle Debatte

Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion – auch kurzfristig – eine Aktuelle Debatte stattfinden.

Antrag

Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine Zweidrittelmehrheit.

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg

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MdL Werner Pfisterer ist ordentliches Mitglied in folgenden Ausschüssen:

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wirtschaftsausschuss

Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an. Die Zahl der Mitglieder beträgt in allen Ausschüssen 18. Ausnahmen: der Finanzausschuss und der Innenausschuss mit 20 und der Petitionsausschuss mit 23 Mitgliedern. Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen – in der Regel vom Plenum – im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen. (Text: Landtag von  Baden-Württemberg)

Weitere Informationen auf der Website der CDU-Landtagsfraktion BW.

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Die Aufgaben und Arbeitsweise des Landtags

Gesetze zu verabschieden ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe der demokratischen Volksvertretung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut.

Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die  Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtags.

Neue Herausforderungen auf allen Feldern der Politik haben die Aufgaben des Landtags verändert. Stand in den Jahren nach 1952 im Zeichen des Neuaufbaus der staatlichen Verwaltung die Gesetzgebung an erster Stelle, so ist es nun vor allem die Kontrolle der Regierung und der Verwaltung.

Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier, gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung.

Über die – stets öffentlichen – Plenarsitzungen wird von den Landtagsstenografen ein Wortprotokoll aufgenommen, das der Allgemeinheit ebenso zugänglich ist wie die Beratungsvorlagen des Plenums (in Form von Plenarprotokollen und Drucksachen).

Die Plenarsitzung wird vom  Präsidenten oder einem  Vizepräsidenten geleitet. Dem amtierenden Präsidenten sitzen zwei Abgeordneten als Schriftführer zur Seite, die ihn bei der Verhandlungsregie und bei der Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Der amtierende Präsident erteilt das Wort. Dabei gibt nicht allein die Reihenfolge der Wortmeldungen den Ausschlag, sondern auch das Bestreben, die Vertreter gegensätzlicher politischer Standpunkte in der Debatte einander gegenübertreten zu lassen.

Vertreter der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Landtags.

Wissenswertes über den Landtag als Hörbuch

Wissenswertes über den Landtag von Baden-Württemberg einschließlich eines Grußwortes von Landtagspräsident Peter Straub enthält ein Hörbuch, das man online anhören oder als MP3-Datei kostenlos downloaden kann. Ein passendes CD-Cover lässt sich ebenfalls herunterladen.

Das von dem früheren Rundfunksprecher Karlheinz Gabor aufgesprochene Audiobuch vermittelt einen ersten Einblick in Aufgaben und Organisation des zentralen Verfassungsorgans Baden-Württembergs. Welche Entscheidungsbefugnisse hat der Landtag? Wie setzt er sich zusammen? Wann tagt er? Auf solche und weitere wichtige Fragen wird in knapp 22 Minuten kurz und bündig Antwort gegeben.

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg

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Reden von Werner Pfisterer MdL in der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg

Hier finden Sie auf der Website des Landtags von Baden-Württemberg die Reden von Werner Pfisterer MdL in der 14. Wahlperiode: Redenübersicht 14. Wahlperiode

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Reden von Werner Pfisterer MdL in der 13. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg

Hier finden Sie auf der Website des Landtags von Baden-Württemberg die Reden von Werner Pfisterer MdL in der 13. Wahlperiode: Redenübersicht 13. Wahlperiode

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Reden von Werner Pfisterer MdL in der 12. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg

Hier finden Sie auf der Website des Landtags von Baden-Württemberg die Reden von Werner Pfisterer MdL in der 12. Wahlperiode: Redenübersicht 12. Wahlperiode

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