Neu im Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau: K 9702, Ortsumgehung Grenzhof und L 600a, Speyerer Straße

Der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer wurde aktuell von Staatssekretär Rudolf Köberle, Innenministerium Baden-Württemberg, über die Neuaufnahmen 2007 des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau informiert.


Der Wahlkreis Heidelberg konnte hierbei berücksichtigt werden. Das Schreiben von Staatssekretär Köberle lautet wie folgt:

„Das Innenministerium hat das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau nach dem Entflechtungsgesetz (bisher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) fortgeschrieben. In diesem Jahr konnten 86 neue Vorhaben mit einer Fördersumme von rd. 88 Mio. Euro in das Programm aufgenommen werden. Diese 86 Projekte lösen Investitionen von knapp 190 Mio. Euro aus, ein wichtiges Signal an die Kommunen sowie an die Bauwirtschaft des Landes.

Das jährlich fortgeschriebene Förderprogramm 2007 bis 2011 beinhaltet damit insgesamt 1.057 Maßnahmen mit Gesamtkosten von rund 3,3 Mrd. Euro; davon sind 2,2 Mrd. Euro zuwendungsfähig. Für dieses Programm sind Finanzhilfen (Zuwendungen) von 1,567 Mrd. Euro notwendig; davon wurden bis 2006 bereits 912 Mio. Euro gewährt. Noch zu finanzieren sind 656 Mio. Euro, die bis 2011 an die Städte, Gemeinden und Landkreise auszuzahlen sind. Daran zeigt sich, dass das Land den Kommunen weiterhin namhafte Zuwendungen zur Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastruktur gewährt. Sie kommen den verschiedensten Straßenbauvorhaben sowohl im Ländlichen Raum als auch in den Verdichtungsräumen zugute.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei den verkehrswichtigen innerörtlichen Gemeindestraßen wie auch verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz. Ein erheblicher Teil der Fördermittel wird auch in Vorhaben fließen, die nicht nur für den Individualverkehr, sondern ebenso für den ÖPNV von großer Bedeutung sind, wie z. B. die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen, Sicherungsmaßnahmen bei der Ertüchtigung von Bahnstrecken sowie Geh- und Radwege.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass im Wahlkreis 34 folgende Maßnahmen in das Förderprogramm 2007 bis 2011 neu aufgenommen wurden:

1. Stadt Heidelberg: K 9702, Ortsumgehung Grenzhof

2. Stadt Heidelberg: L 600a, Speyerer Straße

Einschränkend muss ich aber auf Folgendes hinweisen:

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde neben anderen Finanzhilfen des Bundes auch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum 31. Dezember 2006 aufgehoben. Als Ausgleich für den Wegfall der GVFG-Länderprogramme leistet der Bund bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen auf der Grundlage der zwischen 2000 und 2008 vom Bund geleisteten oder eingeplanten Beträge. Der Ministerrat des Landes hat am 9. Oktober 2006 beschlossen, für die Fortführung des Förderprogramms ab dem Haushalt 2007/08 Verpflichtungsermächtigungen einzuplanen.

Das heißt, dass ab 2007 neue Vorhaben nur bewilligt werden können, wenn ausreichende Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Da rund 85 % der Haushaltsmittel in 2007 durch laufende Vorhaben gebunden sind, können neue Vorhaben nur in einem geringen Umfang bewilligt werden. Die Förderung und somit auch der Baubeginn muss auf die Jahre 2008 ff verschoben werden. Die Aufnahme der Vorhaben in das „Förderprogramm 2007 – 2011 des kommunalen Straßenbaus“ ist damit lediglich eine Voraussetzung für eine spätere Förderung (Bewilligung). Ein Rechtsanspruch für eine Förderung wird mit der Aufnahme der Vorhaben in das Förderprogramm jedoch nicht begründet.

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