CDU-Landtagsfraktion sieht in Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro eine sachlich fundierte und moderate Kostenbeteiligung

Werner Pfisterer: Eine Kostenbeteiligung von Studierenden an ihrer Ausbildung ist ein Gebot der Vernunft und der sozialen Gerechtigkeit!„Eine Kostenbeteiligung von Studierenden an ihrer Ausbildung ist ein Gebot der Vernunft und der sozialen Gerechtigkeit“, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher, Werner Pfisterer,


zu der geplanten Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages von 40 Euro pro Semester. Dies sei eine sachlich fundierte und moderate Kostenbeteiligung. Grundlage der Kostenfestlegung war das schriftliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den 1997 und 1998 erhobenen Rückmeldegebühren. „Wir sind auf eine Kostenbeteiligung der Studenten angewiesen, da andernfalls die Hochschulen weitere Einsparungen erbringen müssen, die irgendwann zu Lasten der Qualität von Forschung und Lehre gehen“, erklärte Werner Pfisterer. Die Verwaltungskostenbeiträge seien eine sehr moderate Mitfinanzierung realer Leistungen, die den Studierenden als Nutzern der Hochschulen zugute kommen würden – von den Studentensekretariaten über die Studienberatung bis zur Organisation von Auslandssemestern oder Praktika. Dafür sollten alle Beteiligten Verständnis aufbringen.„Wer die Lage der öffentlichen Haushalte zur Kenntnis nimmt, kann nicht dagegen sein, dass auch die Studierenden einen Solidarbeitrag zu der ansonsten im wesentlichen noch kostenfreien Hochschulausbildung leisten“, betonte Pfisterer. Der Verwaltungskostenbeitrag solle schon in diesem Jahr in Höhe von rund 8 Mio. € in den Haushalt fließen und so den Studenten wieder zugute kommen. Die Festlegung des Beitrags auf die jetzige Höhe basiere auf der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zu den am 19. März für nichtig erklärten Rückmeldegebühren. Es werde auf jeden Fall vermieden, dass Leistungen der Hochschulen, die dem Studium an sich zuzuordnen seien – im Gegensatz zu „Verwaltungsaufgaben“ -, mit abgedeckt würden.„Es ist bedauerlich, dass die bisherige rechtliche Regelung über Rückmeldegebühren den notwendigen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht entsprach“, erklärte Pfisterer. Selbstverständlich werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts akzeptiert und die bisher eingezogenen Rückmeldegebühren zurück bezahlt, auch wenn dies insbesondere in der jetzigen Haushaltslage für den Landeshaushalt sehr schmerzhaft sei. „Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass das Bundesverfassungsgericht Rückmeldegebühren bzw. Verwaltungskostenbeiträge nicht generell für verfassungswidrig erklärt hat“, sagte Pfisterer. Das Bundesverfassungsgericht habe vielmehr ausdrücklich betont, dass eine Rückmeldegebühr dem Hochschulwesen und damit der „Kulturhoheit“ zuzuordnen sei, die grundsätzlich in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle. „Die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere Rechtsauffassung, wonach die Bundesregierung ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen überschreitet, wenn sie im Hochschulrahmengesetz Regelungen zu Studiengebühren trifft und allgemeine Studiengebühren verbietet“, betonte Pfisterer. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 € pro Semester sei in keinem Fall eine unzumutbare Belastung für Studierende. Im Rahmen der PISA-Diskussion sei zu Recht gefragt worden, warum im Kindergarten Gebühren verlangt würden, aber das ungleich teurere Studium kostenlos angeboten werde und zudem viele Nichtakademiker sich ebenfalls an ihren Ausbildungskosten beteiligen müssten. Pfisterer: „Eine angemessene Beteiligung von Studierenden an den Kosten des Studiums ist für uns mit Blick auf die anderen Gesellschaftsgruppen auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion

Dieser Beitrag wurde unter Presse 2003 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.