Landtag von Baden-Württemberg verabschiedete das Universitätsmedizingesetz

Fraktionsvorsitzender Peter Hauk MdL und der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Pfisterer MdL: „Spitzenmedizin ist auf Dauer nur mit den Universitäten gewährleistet“

„Mit dem heute vom Landtag beschlossenen Universitätsmedizingesetz wird die bisherige organisatorische Trennung von Medizinischer Fakultät und Universität auf der einen und dem Universitätsklinikum auf der anderen Seite aufgegeben. Krankenversorgung, medizinische Forschung auf höchstem Niveau und die Ausbildung von Ärzten werden so noch besser und effektiver miteinander verbunden. Davon werden insbesondere die Patienten profitieren, die dadurch unmittelbar am medizinischen Fortschritt teilhaben werden. Die Universitätsmedizin bei uns ist auf dem höchsten Niveau und wir bauen ihre Spitzenstellung noch weiter aus“, erklärten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Pfisterer MdL, am Donnerstag (3. Februar) in Stuttgart.

Mit dem Gesetz wurde auch die Einrichtung einer Gewährträgerversammlung beschlossen, die über die landesweite strategische Gesamtplanung der Universitätsmedizin entscheidet. „Eigentümer der Universitätskliniken ist das Land, das für die Universitätsmedizin die Gesamtverantwortung trägt. Bei Kreditaufnahmen in bis zu dreifacher Millionenhöhe, für welche das Land haftet, ist es daher unsere Pflicht gegenüber allen Bürgern und Steuerzahlern, hier mehr in die Verantwortung zu treten“, betonte Pfisterer.

„Für die Beschäftigten der Universitätskliniken enthält das neue Gesetz keinerlei Nachteile. Alle Arbeitsverhältnisse und auch die Arbeitsabläufe bleiben unverändert erhalten. Die Beschäftigten erhalten mit dem neuen Gesetz Sicherheit und Klarheit für ihre Arbeitsplätze. Die Privatisierungsdebatte ist beendet“, bekräftigte Hauk. „Viele der in den letzten Wochen gegen das neue Gesetz vorgebrachten Kritikpunkte entbehren jeglicher Grundlage und sind schlichtweg falsch“, machten Hauk und Pfisterer deutlich.

So sehe das neue Gesetz entgegen aller Behauptungen keine Fachaufsicht des Wissenschaftsministeriums vor. Auch die Entscheidungswege würden nicht komplizierter oder verlängert. „Wer wider besseres Wissen solche Äußerungen von sich gibt, wirft ein bezeichnendes Licht auf seine Absicht und seine Redlichkeit“, so Pfisterer.

Durch das neue Gesetz werde die Spitzenstellung der baden-württembergischen Universitätsklinika gesichert und weiter ausgebaut. „Spitzenmedizin in Baden-Württemberg ist auf Dauer nur mit den Universitäten und der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fächern gewährleistet. Universitätsmedizin ohne Universität darf und wird es mit uns nicht geben“, erklärte Hauk.

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