Gemeinsamer Antrag CDU, FDP, FWV, Die Heidelberger: Pro Bürgerwahl zum Projekt „Stadt an den Fluss“

Folgenden gemeinsamen Antrag stellten aktuell die Stadtratsfraktionen CDU, FDP, FWV und „Die Heidelberger“ zum Projekt „Stadt an den Fluss“:

Gemeinsamer Antrag CDU, FDP, FWV, Die Heidelberger: Pro Bürgerwahl zum Projekt „Stadt an den Fluss“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen: Pro Bürgerwahl zum Projekt „Stadt an den Fluss“

1) Es wird eine Abstimmung der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, bei der über folgende 5 Varianten zur Verwirklichung des Projektes „ Stadt an den Fluss“ oder dessen Ablehnung abgestimmt wird:
a. Stadt an den Fluss mit Neckarufertunnel und Oberflächengestaltung wie bisher verfolgt.
b. Stadt an den Fluss mit Neckarufertunnel und Oberflächengestaltung mit ÖPNV Mobilitätspaket bestehend aus einer Straßenbahnlinie Neuenheimer Feld bis S-Bahnhof Karlstorbahnhof mit Linienführung am Neckarufer und Umbau der Haltestellen Bismarckplatz, Hauptbahnhof und Karlstorbahnhof.
c. Stadt an den Fluss mit Bündelung des MIV und des ÖPNV in einer Magistrale „Ebert-Anlage – Kurfürstenanlage“ mit Linienführung der Straßenbahn vom Neuenheimer Feld über Hbf, Magistrale bis zum Universitätsplatz.
d. Stadt an den Fluss „light“
e. Kein Projekt Stadt an den Fluss

2)
Die Abstimmung wird in entsprechender Anwendung der Regeln des Kommunalwahlgesetzes Baden Württemberg durchgeführt.

3) Sie wird vorbereitet durch eine Präsentation der 4 Varianten auf einer Bürgerversammlung in der Stadthalle gem. § 20 GemO. Diese muss spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag stattfinden.

4) Dieser Präsentation geht – ebenfalls in der Stadthalle – je eine Einzelvorstellung der Varianten a bis d voraus.

5) Um gleiche Bedingungen für die 4 Varianten zu schaffen, werden jeweils Machbarkeitsstudien, Entwurfsstudien und Kostenaufstellungen unter Zugrundelegung verschiedener infrage kommender Förderprogramme und nachprüfbare Aussagen über die Förderfähigkeit und den dabei verbleibenden städtischen Anteil rechtzeitig vorher vorgelegt und den Bürgern durch die Stadtverwaltung im Stadtblatt bekannt gemacht.

6) Es wird ein externes Ingenieurbüro – auf Kosten der Stadt Heidelberg – verpflichtet und beauftragt, diese Studien etc. gem. Ziff. 4 zu erstellen mit dem Ziel, die Varianten in miteinander vergleichbarer Konkretisierung zu präsentieren, wobei niemand berücksichtigt werden darf, der an einer der 4 Varianten bereits mitgearbeitet hat. Dieses leitet und moderiert dann alle Präsentationsveranstaltungen.

7) Für die unter Ziff. 1 – 5 aufgeführten Maßnahmen wird ein Betrag von € 350.000,- aus den noch vorhandenen Planungsmitteln für „Stadt an den Fluss“ bereitgestellt.

8) Der Gemeinderat geht die freiwillige politische Verpflichtung ein, das Ergebnis dieser Abstimmung zu akzeptieren und diejenige Variante, die die meisten Stimmen erhält, in die Tat umzusetzen, wenn sich an der Abstimmung mindestens 25 % der lt. Gemeindeordnung und Kommunalwahlgesetz des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg Wahlberechtigten beteiligen. Die Wahlunterlagen müssen aus Wahlkarte und einer Kurzdokumentation der Variantenvorschläge bestehen und jedem Wahlberechtigten spätestens 14 Tage vor dem Abstimmungstag zugesandt werden. Briefwahl ist zulässig.

9) Der Wahltag wird auf Sonntag, den ……………. 2011 festgelegt.

Begründung: Das Jahrhundertprojekt „Stadt an den Fluss“ ist ein wichtiges und zukunftsweisendes Projekt für Heidelberg. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser wichtigen Frage die Möglichkeit haben, über die folgenden Optionen in Bezug auf die „Stadt an den Fluss“ im Rahmen einer Bürgerwahl abzustimmen: „Tunnel mit Straßenbahn“, „Tunnel ohne Straßenbahn“, „Stadt an den Fluss light“, „Magistrale“ oder die Option „Keine Stadt an den Fluss“. Hierzu soll zuvor jede Option in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. Weiterhin sollen auch die Finanzierungsmöglichkeiten offen gelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dann in einer Wahl für eine der Optionen stimmen. Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt bzw. werden noch nachgereicht.

Foto: Matthias Diefenbacher

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