Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktion CDU und FDP/DVP

Die Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus und Dr. Hans-Ulrich Rülke verständigen sich mit Kultusminister Helmut Rau auf Ausnahmeregelung im Antragsverfahren

Damit die Schulverwaltung einem Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule zum kommenden Schuljahr zustimmen kann, muss grundsätzlich Zweizügigkeit vorliegen.


Für das Erreichen der Zweizügigkeit ist entscheidend, wie viele Schüler in der 5. Klasse am betreffenden Standort eingeschult werden. Die Kommunen sind aufgefordert entsprechende Anträge bis zum 15. Dezember bei der Schulverwaltung einzureichen, wenn sie im kommenden Schuljahr mit der neuen Werkrealschule beginnen möchten. Zu diesem Sachverhalt haben sich die Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus und Dr. Hans-Ulrich Rülke mit Kultusminister Helmut Rau über eine Lockerung im Antragsverfahren verständigt.

In der Praxis habe sich gezeigt, so Rau, Mappus und Rülke, dass es an einigen Standorten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei, eine verlässliche Aussage im Hinblick auf die zu erwartende Höhe der Schülerzahl zu treffen und damit über die das Vorliegen einer Zweizügigkeit. Deshalb kann im Einzelfall über den fristgerechten Antrag eines Schulträgers erst dann entschieden werden, wenn die Informationsveranstaltungen der Schulen für die Eltern der Viertklässler abgeschlossen sind und eine verlässlichere Aussage über die Anmeldungen für das Schuljahr 2010/11 getroffen werden kann.

„Damit haben wir eine sachgerechte Lösung für spezielle Einzelfälle gefunden und haben dabei auch die Interessen der Schulträger berücksichtigt. Für die Schulverwaltung bedeutet diese Ausnahmeregelung auch eine deutliche Erleichterung bei der Entscheidung über die Anträge“, sagten Rau, Mappus und Rülke.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

 

 

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