Klausurtagung des Arbeitskreises IV (Wirtschaft) in Bad Krozingen und Staufen – Hebungsrisse an historischen Gebäuden

Klausurtagung des Arbeitskreises IV (Wirtschaft) in Bad Krozingen und Staufen

Vom 16. bis zum 17. Oktober 2009 fand in Bad Krozingen eine Klausurtagung des Arbeitskreises IV (Wirtschaft) der CDU-Landtagsfraktion statt.


Im Kurhaus von Bad Krozingen hieß Bürgermeister Dr. Ekkehart Meroth die CDU-Politiker willkommen. Im Anschluss ging es nach Staufen. Dort wurde nach einem Gespräch Bürgermeister Michael Benitz die denkmalgeschützte Altstadt besichtigt.

Vor 2 Jahren, im September 2007, entdeckten Bewohner erste Risse an ihren Gebäuden. Auch das sanierte historische Rathaus war stark betroffen. Nach Messungen von Geologen und weiteren Wissenschaftlern in der Altstadt wurde festgestellt, dass sich die Erde auf einer Fläche von 300 mal 300 Metern jeden Monat durchschnittlich um einen Zentimeter anhebt.

Es ist noch nicht abschließend geklärt, was der Grund dieser Bewegungen im Erdreich ist. Unter anderem stehen vorgenommene Erdwärmebohrungen im Verdacht.

Die Mitglieder des Arbeitskreises IV machten sich ein Bild vor Ort und konnten zahlreiche betroffene Gebäude in Augenschein nehmen.

Laut einer aktuellen Mitteilung der Stadt Staufen vom 15. Oktober 2009 liegt die Zahl der geschädigten Privatgebäude mittlerweile bei 221, die Zahl der geschädigten städtischen Gebäude bei 7.

Hierzu folgender Hinweis:

Pressemitteilung MP Günther Oettinger MdL vom 18. August 2009:

„Die Landesregierung steht zu ihrem Wort, Staufen bei der Beseitigung der Schäden und der drohenden weiteren massiven Beschädigung der Altstadt nicht alleine zu lassen und als Partner zur Seite zu stehen.“ Dies sagte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag (18. August 2009) in Stuttgart. Am Vormittag hatte der Ministerrat sich intensiv mit der Situation in Staufen befasst.
In einem Schreiben an Bürgermeister Michael Benitz teilte Ministerpräsident Oettinger folgende Ministerratsbeschlüsse mit:

1. Das Land übernimmt die Gesamtkosten der Erkundungsbohrungen. Dazu zählen die mit den Bohrungen zusammenhängenden Untersuchungen und Versuche sowie die weiteren technischen Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung und Sanierung des Sondenfeldes.

2. Das Land ist grundsätzlich bereit, sich nach der Auswertung der Erkundungsbohrung an den Kosten der Schadensbeseitigung zu beteiligen.

3. Die Ministerien des Landes sollen prüfen, inwieweit Anträge von Geschädigten in Staufen bei den in Frage kommenden Fachförderprogrammen des Landes bevorzugt behandelt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, bei welchen dem Grunde nach in Frage kommenden Fachförderprogrammen durch eine Änderung bzw. Anpassung der Förderrichtlinien eine Förderfähigkeit der vorliegenden Schäden erreicht werden kann.

4. Das Finanzministerium soll prüfen, inwieweit die Geschädigten durch steuerliche Begünstigung (z.B. spezielle Abschreibungsregelungen) entlastet werden können.

„Eine Situation, in der mehr als 200 Häuser zum Teil massiv von den Bodenhebungen betroffen sind und in der die Gefahr einer starken Beschädigung der ganzen Altstadt droht, überfordert eine Stadt in der Größe von Staufen in erheblichem Maße“, betonte der Regierungschef. Daher könne Staufen auf die Solidarität des ganzen Landes bauen. Weitere Bilder:

Klausurtagung des Arbeitskreises IV (Wirtschaft) in Bad Krozingen und Staufen
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