Werner Pfisterer MdL informiert aktuell:

CDU-Landtagsfraktion setzt deutliche Zeichen für eine Neuorientierung bei der Erzieherinnenausbildung – Mehr Studienanfängerplätze für den Bereich der frühkindlichen Pädagogik an den Pädagogischen Hochschulen – Berufsbegleitendes Studium und erleichterter Studienzugang beschlossen
Die CDU-Landtagsfraktion hat im Rahmen der Verabschiedung der ersten Tranche des Hochschulausbauprogramms 2012 für die Pädagogischen Hochschulen deutliche Zeichen für eine Neuorientierung bei der Erzieherinnenausbildung gesetzt.


Insgesamt sollen mit Beginn des Wintersemesters 2007 / 2008 über 200 neue Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen im Bereich der frühkindlichen Bildung geschaffen werden.

Gleichzeitig soll der Zugang zu den Studienplätzen auch für Erzieherinnen und Erzieher mit Fachhochschulreife möglich werden. Der schon bisher bestehende Zugang für Erzieherinnen und Erzieher zu sozialen Studiengängen der Fachhochschulen wird erleichtert, indem die Voraussetzung der dreijährigen Berufserfahrung entfällt; die Eignungsprüfung steht damit den Absolventen einer Ausbildung mit staatlicher Anerkennung ohne weiteres offen.

„Mit den geänderten Zulassungsbedingungen für ein Studium im Bereich der frühkindlichen Bildung an den Pädagogischen Hochschulen schaffen wir neue ’Karrierechancen’ für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers“, erklärten die Vorsitzenden der CDU-Arbeitskreise Wissenschaft, Forschung und Kunst und Schule, Jugend und Sport, Werner Pfisterer MdL und Volker Schebesta MdL, sowie Andreas Hoffmann MdL, der die Neuregelung ausgearbeitet hat.

Nach Darstellung von MdL Hoffmann sollen mit den jetzt beschlossenen Änderungen vor allem zwei Ziele verfolgt werden:

Zum einen soll erreicht werden, dass in absehbarer Zeit in jedem Kindergarten mindestens eine akademisch gebildete Fachkraft eingesetzt wird, die die frühkindliche Diagnostik umsetzt und außerdem die Aufgabe hat, die Erzieherinnen bei der Umsetzung der Vorgaben des Orientierungsplanes zu unterstützen. Hoffmann machte aber auch deutlich, dass nicht vorgesehen ist, die bisher in Fachschulen ausgebildeten Erzieher/innen durch akademische Kräfte zu ersetzen. Zweitens soll eine Ausbildung an den Fachschulen im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen dieses Berufsfeldes für Schulabgänger mit höheren Schulabschlüssen attraktiver gemacht werden.

„Mit der Öffnung der Pädagogischen Hochschulen wird den Bewerbern eine deutlich erweiterte berufliche Perspektive geboten“, sagten die Abgeordneten Pfisterer und Hoffmann.

Bei der Genehmigung der neuen Studiengänge wurde vereinbart, dass das Wissenschaftsministerium die Hochschulen verpflichtet, bei einem Überhang von Bewerbern dem Merkmal Praxiserfahrung und erfolgreiche grundständige Ausbildung als Erzieherin/Erzieher in den Auswahlverfahren einen maßgeblichen Stellenwert einzuräumen. Dadurch sollen gerade die Chancen von Absolventen der Fachschulen auf einen Studienplatz an den Pädagogischen Hochschulen erhöht werden.

„Wir wollen mit den beschlossenen Maßnahmen die Kindergärten nicht akademisieren, sondern sind daran interessiert, dass sich die Aufstiegschancen der Praktikerinnen und Praktiker verbessern“, so Pfisterer und Hoffmann.

Außerdem sei vereinbart worden, dass bei der Ausgestaltung der Studiengänge darauf geachtet wird, dass das Studium auch berufsbegleitend absolviert werden kann.

In einem weiteren Schritt sollen Vorleistungen aus Erzieherinnenausbildung für das Studium der frühkindlichen Pädagogik anerkannt werden. Bei der Ausarbeitung der Studiengänge müssen die dafür in Betracht kommenden Module im Vergleich mit den Ausbildungsplänen der Erzieherinnenausbildung im Einzelnen festgelegt werden. Hierzu hat das Kultusministerium gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium eine Arbeitsgruppe mit Sachverständigen eingerichtet. Die anzurechnenden Inhalte müssen nach den einschlägigen Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) durch eine Akkreditierungsagentur anerkannt werden.

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