Mitteilung der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion:

Initiative der CDU-Landtagsfraktion wird Realität – Anteil regenerativer Energien bei Wohngebäuden muss gesteigert werden / Eckpunkte für Wärmegesetz beraten: Pflicht zum Einsatz regenerativer Energien und 3,5 Mio. € Förderung
Die CDU-Landtagsfraktion hat Eckpunkte für ein „Wärmegesetz Baden-Württemberg“ zur Steigerung des Anteils regenerativer Energien bei Wohngebäuden beraten.


Wie Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus MdL mitteilte, soll für alle neuen Gebäude eine Pflicht eingeführt werden, die Wärme für Heizung und Warmwasser mindestens zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dieser Anteil werde in mehreren Schritten auf 50 Prozent gesteigert. Die Pflicht, erneuerbare Energien einzusetzen, solle auch für Gebäude im Bestand gelten, bei denen im Rahmen einer grundlegenden Sanierung die Heizung ausgetauscht wird.

Hiervon ausgenommen werden sollen zum Beispiel Baudenkmale. Bauherren sowie Eigentümer von Bestandsgebäuden könnten frei wählen, ob sie Wärmepumpen mit Wasser, Erdwärme oder Luft, Biomasse oder Solarthermie einsetzen wollen. Die Pflicht könne ersatzweise dadurch erfüllt werden, dass der Standard der Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschritten oder das Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werde.

„Der Einsatz erneuerbarer Energien kann wesentlich zur Entlastung unseres Klimas beitragen. Wir werden Bauherren und Hauseigentümer trotz Sparhaushalt in den nächsten Jahren mit jährlich 3,5 Mio. € unterstützen“, sagte der Fraktionsvorsitzende.
Wie Stefan Mappus weiter mitteilte, soll auf Initiative der CDU-Fraktion Bauherren und Eigentümern ab 1. Juli 2007 eine finanzielle Unterstützung für den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohnungsbau, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt werden. Der Schwerpunkt liege dabei auf Neubauten. Im Haushalt 2007/2008 seien nur für diesen Bereich jährlich 3,5 Mio. € Fördermittel eingeplant.

Die Förderung solle durch Zinsverbilligung von Darlehen erfolgen. Für den Begünstigten bedeute dies eine Verringerung des Zinssatzes um 0,75 Prozent, so dass letztlich Darlehenszinsen zwischen 2 und 2,7 Prozent je nach Laufzeit zu zahlen sind.

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