CDU-Fraktion setzt verstärkt auf die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung – Jedes Kind braucht eine passgenaue Lösung
 „Baden-Württemberg ist bestens auf die gemeinsame Beschulung von  behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern an den  allgemeinbildenden Schulen des Landes vorbereitet. Schon heute werden 29  Prozent der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem  Förderbedarf an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Land  (bundesweit: 16 Prozent) unterrichtet“, erklärten der Vorsitzende der  CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und Andreas Hoffmann MdL, am  Montag (26. Juli) in Stuttgart.
„Der CDU-Landtagsfraktion ist die rasche Umsetzung der UN-Konvention ein  sehr wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir nachdrücklich den nun  vorliegenden Zeitplan der Landesregierung, dass bereits zum Schuljahr  2010/11 die gemeinsame Beschulung ausgebaut und zugleich passgenaue  Lösungen für jedes Kind entwickelt werden“, so Hauk und Hoffmann weiter.  „Mit der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Einrichtungen zu  Bildungs- und Beratungszentren schaffen wir dazu eine wesentliche  Voraussetzung. Der zentrale Punkt ist, dass die Eltern eines behinderten  Kindes ein sogenanntes qualifiziertes Elternwahlrecht erhalten. Sie  treffen die grundsätzliche Entscheidung zum Ort der Beschulung;  lediglich in wenigen begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen  werden“, erläutert der Fraktionsvorsitzende.
„In dieser Diskussion muss man aber auch stets im Auge behalten, dass es höchstunterschiedliche Arten der Behinderung oder Einschränkungen gibt, unter denen die Kinder und Jugendlichen leiden. Darunter sind auch schwerstkranke Kinder mit permanentem Bedarf an medizinischer Tagesbetreuung. Es reicht daher nicht einfach aus, die inklusive Beschulung zu fordern. Eine von uns gemachte verantwortliche Politik muss deshalb stets diese vielfältigen Möglichkeiten im Auge behalten, die sehr oft vielfältigen und individuellen Lösungen bedarf. Für mich gilt daher: Es muss für jedes einzelne Kind eine passende Lösung gefunden werden“, erläuterten Peter Hauk Andreas Hoffmann.
„Für mich ist eine weitere wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung inklusiven Unterrichts, dass die Lehrkräfte umfassend auf diese Situation vorbereitet sind. Daran arbeiten wir. Ebenso müssen künftige Lehrer bereits in ihrer Ausbildung auf diese veränderte Anforderung vorbereitet werden“, so Hauk weiter.
„Baden-Württemberg nimmt bundesweit bei der gemeinsamen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Kinder und Jugendlichen an allgemeinen Schulen eine Vorreiterrolle ein. Im Gegensatz zu anderen Ländern soll aber nicht nur eine rasche Umsetzung erfolgen – es gilt auch auf die Qualität zum Wohl der behinderten Kinder zu achten“, so Hauk und Hoffmann.
 Hintergrund
 In fünf „Schwerpunkt-Schulämtern“ (Stuttgart, Mannheim, Freiburg,  Konstanz und Biberach) werden zum Schuljahr 2010/11 die Schulbezirke  aufgelöst und praktische Erfahrungen zur Umsetzung einer wohnortnahen  Einrichtung inklusiver Bildungsgänge an Regelschulen gesammelt. Dabei  wird der Blick insbesondere auf die zu regelnden Fragen der  Schnittstellen zu Eingliederungs- und zur Jugendhilfe (Zuständigkeit der  Kreise) gerichtet.  In allen anderen Schulamtsbezirken besteht auch  heute bereits die grundsätzliche Möglichkeit einer inklusiven  Beschulung.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW