Ohne Sicherheit keine Freiheit, ohne Freiheit keine Sicherheit

Landespressekonferenz zur Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion in Heidelberg

buergerempfang-10012017„Das Thema innere Sicherheit war ein Schwerpunkt der dreitägigen Januar-Klausur der CDU-Landtagsfraktion in Heidelberg. Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit, sie ist die Rechtsstaatspartei – das hat sie in diesen Tagen wieder deutlich gemacht“, sagte der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart am Freitag. Gefordert sei ein neues umfassendes und vernetztes Sicherheitsdenken. Man müsse eine vernünftige Balance zwischen Sicherheit, Flüchtlingsschutz und Bürgerrechten finden, so Reinhart: „Ohne Sicherheit keine Freiheit, ohne Freiheit keine Sicherheit, beides steht in einem wechselseitigen Wirkungsverhältnis.“

Es gebe kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Daneben gebe es einen Anpassungsbedarf in manchen Bereichen, denn die jetzige Terrorlage erfordere weitere Antworten auf Fragen der inneren Sicherheit. Etwa in den Bereichen Verfassungsschutz, Ausstattung der Polizei und Videoüberwachung.

Verfassungsschutz

Die Aufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) seien erheblich gewachsen. Insbesondere in den Bereichen islamistischer Extremismus und Terrorismus sowie im Ausländerextremismus habe sich die Aufgabe national und international deutlich verschärft, so der CDU-Fraktionschef. Gefordert werden zusätzliche Stellen für den Verfassungsschutz im zweistelligen Bereich.

Ausstattung der Polizei zur Überwachung von sog. Gefährdern

Um die Polizei für die Überwachung so genannter Gefährder besser auszurüsten, setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, einmalig eine Million zusätzliche Sachmittel für technisches Equipment zur Überwachung von Gefährdern durch die Mobilen Einsatzkommandos (MEK) zu verwenden. „Die Notwendigkeit und zeitliche Dringlichkeit ergibt sich in Folge der aktuellen Sicherheitslage nach dem Anschlag von Berlin. Die MEKs haben auch die Aufgabe der Überwachung von Gefährdern: Bei der dafür erforderlichen  Sachausstattung gibt es Defizite insbesondere für die nötige Überwachung nachts“, so Reinhart.

Videoüberwachung

Der CDU-Fraktionsvorsitzende fordert den Einsatz einer „intelligenten Videoüberwachung“. Diese beschränke sich nicht auf die Erfassung und Speicherung, sondern verarbeite die Sequenzen mit Hilfe einer Bildauswertungssoftware. Das System vergleicht die Daten mit vorgegebenen Mustern. Es schlägt zum Beispiel Alarm, wenn eine Person länger am Boden liegt oder ein Gepäckstück nicht bewegt wird. Der Vorteil: Die Polizeibeamten müssen nicht ständig selbst am Bildschirm sitzen und können anderweitig eingesetzt werden. „Wir müssen die technischen Möglichkeiten ausschöpfen, dies erhöht auch das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung“, so Wolfgang Reinhart. Er verweist darauf, dass der Einsatz der intelligenten Videoüberwachung nicht ohne eine Gesetzesänderung möglich sei: Es bedarf einer speziellen Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz.

Zudem unterstützt der CDU-Fraktionschef im Landtag den Vorschlag von Justizminister Guido Wolf, durch eine erweiterte DNA-Analyse bei schweren Verbrechen mehr Hinweise auf den Täter zu erhalten: „Wir sollten die erweiterten Möglichkeiten der DNA-Analyse zur schnellst- und bestmöglichen Aufklärung von Verbrechen nutzen. Daher bin ich für eine Ausweitung der DNA-Analyse und unterstütze den Vorschlag, die Strafprozessordnung entsprechend zügig zu ändern.“

Landeshaushalt 2017 – Schwerpunkt der CDU-Fraktionsklausur

Nach eingehender Beratung hat die CDU-Fraktion durch Umschichtungen im Haushalt fünf Millionen Euro an Mitteln für verschiedene Projekte landesweit zur Verfügung gestellt. Es  handelt sich um 34 Einzelmaßnahmen in einer Größenordnung von bis zu 450.000 Euro.

Im Folgenden eine Auswahl an Projekten, die die CDU-Landtagsfraktion finanziell unterstützt:

·       Im Bereich des Innenministeriums werden u.a. kommunale Präventionsprogramme gegen Wohnungseinbrüche mit 200.000 Euro unterstützt.

· Im Bereich des Kultusministeriums erhält u.a. der Tageselternverein für die Kindertagespflege 275.000 Euro. Die Jugendbildungsakademien bekommen 250.000 Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Akademien insbesondere ihrem Bildungsauftrag gerecht werden und auch weitere Seminare für Jugendliche zu den aktuell immer wichtiger werdenden Themenbereichen demokratische Jugendbeteiligung, Europa, Rechtsextremismus, Populismus, Migration, Fremdenfeindlichkeit und Flucht realisieren können.

· Dem Justizministerium werden u.a. für Staatskunde für Flüchtlinge 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Fremdsprachenunterricht für Bedienstete im Bereich der JVA wird mit 150.000 Euro unterstützt

· Im Bereich des Wirtschaftsministeriums werden u.a. die örtlichen Leistungsschauen bezuschusst. Lokales Gewerbe und örtliche Wirtschaft erhalten 150.000 Euro. Die Mittel für überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) werden um 454.000 Euro erhöht. Die Vorgängerregierung hatte hier Kürzungen vorgesehen um jeweils eine halbe Million Euro ab 2016 mit der Folge, dass wichtige Investitionsprojekte bei den Überbetrieblichen Bildungsstätten hätten nicht mehr gefördert werden können und Konfinanzierungsmittel des Bundes verloren gegangen wären. Die CDU-Fraktion hat  somit den Mittelabbau für 2017 vollständig aufgefangen.

· Das Ministerium für Ländlichen Raum bekommt u.a. 100.000 Euro für Geoparke und Naturparke zur Verfügung gestellt.

· Das Sozialministerium erhält für die landärztliche Versorgung  Fraktionsmittel in Höhe von 300.000 Euro. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart:  „Wir wollen Stipendien für junge Mediziner für den ländlichen Raum im Rahmen eines Modellprojekts erproben.“

· Im Verkehrsressort unterstützen CDU und Grüne gemeinsam die Bürgerbusförderung mit jeweils 100.000 Euro.

Weiterer politischer Schwerpunkt der CDU-Fraktion: Förderprogramm Wohnungsbau

Die CDU-Fraktion hat in ihrer Klausur die Konzeption „Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017“ beschlossen. Der Bewilligungsrahmen beträgt gesamt 250 Millionen Euro.  Diese Mittel fließen in Mietwohnraumförderung (180,7 Millionen Euro), Eigentumsförderung (62,3 Millionen Euro), Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (6,5 Millionen Euro) und in die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen  (0,5 Millionen Euro).

Bei der Mietwohnraumförderung werden die Förderansätze der Mietwohnraumförderung des bisherigen Landeswohnraumförderungsprogramms mit dem Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ zusammengeführt. Die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein werden um etwa 10 Prozent angehoben. Auch bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums werden die Einkommensgrenzen um etwa zehn Prozent angehoben. Das Programm soll am 1. April in Kraft treten.

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