„Haushalt verstößt klar gegen geltendes Recht – einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte“

Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL und des Vorsitzenden des Arbeitskreises Finanzen und Wirtschaft Klaus Herrmann MdL

„Haushalt verstößt klar gegen geltendes Recht – einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte“ / Grafik: © Gerd Altmann / pixelio.de„Der erste von der neuen Landesregierung vorgelegte Haushalt verstößt klar gegen geltendes Recht. Dies hat auch die von uns eingeholte juristische Expertise ergeben“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (27. Juli), in Stuttgart. Der Landtag habe mit § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen, dass bereits ab 2008 grundsätzlich keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Damit sollte genau das verhindert werden, was jetzt von der Landesregierung beabsichtigt wird, und zwar in konjunkturell guten Zeiten neue Schulden zu machen. Nach § 18 Absatz 3 LHO sei eine über den am 31. Dezember 2007 erreichten Schuldenstandsbetrag (41,7 Mrd. EUR) hinaus gehende Kreditaufnahme nur dann zulässig, wenn die Steuereinnahmen des Landes um mindestens 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgehen oder eine Naturkatastrophe bzw. eine vergleichbar schwerwiegende Situation eintritt. „Das ist ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte“, so Hauk.

 

„Diese Rechtsauffassung wurde auch durch den Rechnungshof in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 25.07.2011 vertreten. Auch der Rechnungshof sieht keine Veranlassung für die Landesregierung, bei Steuermehreinnahmen von über 1 Milliarde Euro in 2011 neue Schulden aufzunehmen. Das Schuldenverbot in § 18 LHO hat über das im Grundgesetz geregelte Schuldenverbot quasi Verfassungsrang“, erklärte Klaus Herrmann.

Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof könne aber nicht eingereicht werden. Dies liege daran, dass trotz des rechtlichen Verstoßes die CDU-Landtagsfraktion als Kläger keine Klagebefugnis habe. „Bislang war es undenkbar, dass der Landtag von Baden-Württemberg Regelungen beschließt, die gegen eigene landesrechtliche Regelungen verstoßen. Dies ist mit der grün-roten Mehrheit im Landtag jetzt offenbar anders. Hier hat sich bei der rechtlichen Prüfung eine Lücke der Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs herausgestellt, die es zu schließen gilt“, betonte der Fraktionsvorsitzende.

Die Fraktion fordere deshalb die Regierung auf, den Gesetzesbruch zu beheben und den Haushalt entsprechend anzupassen. Jede Regierung sei dazu verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten. Die rot-grüne Landesregierung müsse deshalb reagieren und die rechtlichen Vorgaben umsetzen, wie es auch dem Amtseid jedes einzelnen Regierungsmitgliedes entspreche.

Mitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 27. Juli 2011
Grafik: © Gerd Altmann / pixelio.de / Bearbeitung: Busse

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