Werner Pfisterer MdL informiert aktuell:

CDU-Landtagsfraktion fordert die kommunale Zuständigkeit bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen
Im Zuge der aktuell auf Bundesebene geführten Koalitionsverhandlungen gilt es, die Zuständigkeit für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen neu zu regeln.


Das Bundesverfassungsgericht hatte die Kooperationen aus Kommune und Agentur für Arbeit in sog. ARGEN für verfassungswidrig erklärt, weil das Grundgesetz solche Mischverwaltungen nicht vorsehe.

„Jetzt muss schnell gehandelt werden“, unterstreicht Guido Wolf MdL, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und fordert eine bundesweite Öffnung des Optionsmodells für alle Kommunen, die sich dieser Herausforderung stellen wollen. ,“Wer optieren will, muss optieren können“, so Wolf. Der CDU-Politiker kennt die Vorteile der kommunalen Verantwortung für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen als Landrat des Optionslandkreises Tuttlingen bestens. In Baden-Württemberg gibt es neben Tuttlingen mit Waldshut, Biberach, dem Ortenau- und dem Bodenseekreis insgesamt fünf Optionskommunen, die übereinstimmend die kommunale Trägerschaft für die beste halten und entsprechende Vermittlungserfolge vorweisen können.

„Jede künftige Zuständigkeitsregelung muss sich daran messen lassen, dass sie den betroffenen Langzeitarbeitslosen die besten Zukunftsperspektiven bietet. Menschen mit Vermittlungshandicaps können häufig nur auf der Basis langjährig gewachsenen Vertrauens zwischen Kommune und lokaler Wirtschaft in Arbeit gebracht werden. Da ist Flexibilität gefordert, und dies ist die Stärke der Kommunen“, sagt Guido Wolf.

Im Übrigen sei es wünschenswert, kommunale Aufgabenträgerschaft einerseits und die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommune und Arbeitsagentur andererseits als gleichwertige Modelle nebeneinander zu ermöglichen.

„Wettbewerb ist immer gut. Und wenn es um Zukunftsperspektiven für langzeitarbeitslose Menschen geht, kann der Wettbewerb um die besten Beschäftigungschancen nicht groß genug sein“, bewertet der Arbeitsmarktexperte den Vorteil einer zweigleisigen Zuständigkeitsregelung.

Eine schnelle Regelung ist nach Überzeugung von Wolf auch mit Rücksicht auf die vielen in der Arbeitsvermittlung Beschäftigten, die endlich Klarheit über ihre berufliche Zukunft bräuchten, dringend erforderlich.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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