Werner Pfisterer MdL berichtet aktuell: CDU-Fraktionschef Stefan Mappus bezweifelt Verfassungstreue der Zeugen Jehovas

Die Haltung der Landespolitik zum Status der Zeugen Jehovas und den zukünftigen Kurs in dieser Frage will der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Mappus, in Übereinstimmung mit der Beschlussfassung des Landeskabinetts in engem Schulterschluss mit den Kirchen im Land beraten.


Nach Auffassung des Fraktionschefs wurden das Demokratieverständnis und die Verfassungstreue der Zeugen Jehovas von den Gerichten nicht ausreichend beleuchtet, als diese die Frage deren Status´ zu klären hatten. Es sei nach Angaben von Prozessbeobachtern vor allem Beteuerungen für zukünftiges und nicht bereits erfolgtes Handeln bewertet worden. „Eine Glaubensgemeinschaft, die Volkswahlen ablehnt, die individuelle Freiheit geringschätzt und zum Beispiel Bluttransfusionen ablehnt, kann aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion nicht als verfassungstreu gelten“, sagte Mappus am Dienstag am Rande einer Fraktionssitzung in Stuttgart. Dass eine Organisation mit einem solch zweifelhaften Demokratieverständnis auf eine Ebene mit der evangelischen und katholischen Kirche gestellt werde, sei schwer nachvollziehbar, sagte Mappus.

Auf höchstrichterliche Entscheidung war den Zeugen Jehovas in Berlin und Brandenburg der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugesprochen worden. „Wir haben die Urteile zu akzeptieren. Ich verstehe aber alle, die wenig Verständnis für die Entscheidung aufbringen“, so Mappus.

„Wir werden deshalb nochmals genauestens unter die Lupe nehmen, ob wir das Urteil auch für unser Land so umsetzen müssen“, so Mappus abschließend.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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