Verkauf von Alkohol an Tankstellen: Werner Pfisterer MdL gemeinsam mit Dr. Karl A. Lamers MdB und dem CDU-Kreisvorsitzenden Eyke Peveling in Heidelberger Tankstelle – Diskussion über Für und Wider

Foto Verkauf von Alkohol an Tankstellen: Werner Pfisterer MdL gemeinsam mit Dr. Karl A. Lamers MdB und dem CDU-Kreisvorsitzenden Eyke Peveling in Heidelberger Tankstelle - Diskussion über Für und Wider

Gemeinsam besuchten Werner Pfisterer MdL, Dr. Karl A. Lamers MdB und der Kreisvorsitezende der CDU Heidelberg Eyke Peveling die ARAL-Tankstelle in der Bergheimer Straße und führten mit dem dortigen Pächter Frank Geruschkat einen intensiven Dialog


bezüglich der Pläne der baden-württembergischen Landesregierung, den Alkoholverkauf an Tankstellen, Supermärkten und allen anderen Verkaufsstellen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens zu untersagen.

Interessierte Leserinnen und Leser finden folgend die Grundüberlegungen der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg zum Thema Alkoholverkauf:

Die Regierungskoalition hat sich grundsätzlich auf ein nächtliches Verbot für den Verkauf von Alkohol verständigt. Zwischen 22 und 5 Uhr sollen Tankstellen, Supermärkte und alle anderen Verkaufsstellen keine alkoholhaltigen Getränke mehr abgeben dürfen. Das unter Jugendlichen verbreitete „Vorglühen2 vor dem nächtlichen Disco-Besuch soll so wirksam eingeschränkt werden, der Jugendschutz wird gestärkt und die öffentliche Sicherheit verbessert.

Das sind die Fakten:

– Der exzessive Alkoholmissbrauch wächst dramatisch: Die Zahl stationär behandelter Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen in Deutschland stieg in nur fünf Jahren um 50 Prozent.

– Die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Alkohol etwa an Tankstellen fördert unkontrolliertes „Vorglühen“ und spontanes „Nachtanken“.

– Störungen und Straftaten (Lärmbelästigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw.) unter Alkoholeinfluss in der Nacht sind zu einem massiven Sicherheitsproblem geworden.

– Alkohol ist ein schwerwiegender Gewaltkatalysator: 2007 waren 40 Prozent der Gewalttäter zwischen 18 und 21 Jahren alkoholisiert.

– Örtlich stieg der Anteil alkoholisierter Gewalttäter zwischen 2003 und 2007 um zwei Drittel.

– Alkohol spielt auch bei Gewalt gegen Polizeibeamte die Hauptrolle: Zwei Drittel aller Tatverdächtigen bei Widerstandsdelikten gegen die Polizei hatten Alkohol im Blut.

– Die Mehrheit der Gewalttaten unter Alkoholeinfluss findet nachts statt.

– Das Sicherheitsgefühl der Bürger ist dadurch vielerorts stark beeinträchtigt.

Das sagen die Experten:
Die CDU-Landtagsfraktion hat am 11. Februar 2008 eine Anhörung mit Fachleuten und Praktikern aus Polizei, therapeutischer Suchtberatung und Notfallmedizin veranstaltet. Die Experten machten deutlich:

„An den Tankstellen treffen sich stets gleichgesinnte, nach Alkohol suchende, meist junge Leute. Es bleibt nicht aus, dass es gerade an den Verkaufsstellen dann zu Ruhestörungen, Ordnungsstörungen, Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Vandalismus bis hin zu Trinkgelagen kommt. Auch eine Vermischung mit anderen (Drogen-) Szenen ist die Folge. Die Polizei sieht sich alkoholbedingten Aggressionen gegenüber.“ – Raimund Vogt, Polizeihauptkommissar, Jugendsachbearbeiter der Polizeidirektion Schwäbisch Gmünd

„Die Zahlen belegen eindrücklich einen Handlungsbedarf bezüglich des Alkoholmissbrauchs. Die von der CDU Landtagsfraktion vorgeschlagene Einschränkung des Alkoholverkaufes weist somit in die richtige Richtung.“ – Martin Klett, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Vizepräsident der Landespsychotherapeutenkammer

„Wir halten eine zeitliche Begrenzung des Alkoholverkaufs für sinnvoll, um damit die Verfügbarkeit von Alkohol zu reduzieren.“ – Ralf Michelfelder, Leitender Kriminaldirektor, Leiter der Polizeidirektion Waiblingen

Das wollen wir:

– Mit einem nächtlichen Verkaufsverbot für Alkohol wird ein konkretes und akutes Problem effektiv bekämpft, indem der unkontrollierte Zugang zum Alkohol deutlich erschwert wird.

– Es geht uns nicht um Verbote und Gängelung:

• Tatsächlich haben wir die Ladenöffnungszeiten weitgehend liberalisiert. Das Alkoholverkaufsverbot ist dabei eine sinnvolle und notwendige ergänzende Maßnahme zur Korrektur unerwünschter Fehlentwicklungen.

• Für Hotellerie und Gastronomie haben wir ein Fünf-Punkte-Programm zur Deregulierung vorgeschlagen und greifen damit zentrale Forderungen der Gastgeber auf.
Klar ist: Verkaufsbeschränkungen und wirksame Präventionsarbeit müssen Hand in Hand gehen. Unsere Behörden haben hier umfangreiche und beispielhafte Konzepte entwickelt.

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