Beitrag für CDU-Intern, Ausgabe 8-9/2003 zur Verwaltungsgebühr

Liebe Parteifreunde, mit der laufenden Rückmeldung zum Wintersemester 2003/2004 zahlt der akademische Nachwuchs an den baden-württembergischen Hochschulen eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro.


Diese Gebühr löst die bis 1998 erhobene Rückmeldegebühr ab, die nur deshalb als verfassungswidrig erklärt wurde, weil der Vorgang der Rückmeldung die Gebühr in Höhe von 100 Mark nicht rechtfertigte. Für den Preis von zehn Schachteln Zigaretten werden mit der neuen Gebühr die gesamten Verwaltungsleistungen der Uni abgegolten, deren Kosten den Obolus bei Weitem übersteigen. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes habe ich im Mai als Vorsitzender des AK VIII im Auftrag der Fraktion in den Landtag eingebracht. Dieser beschloss das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsmehrheit aus CDU und FDP. Das Verständnis für die Gebühr ist übrigens selbst unter den Studenten hoch: Den von Gegnern initiierte Gebührenboykott unterstützten in Heidelberg ganze 463 von insgesamt über 20.000 „Studis“ – 6.500 waren geplant.

Wir werden aber in Zukunft noch weiter über die Finanzierung der Hochschulen im Land nachdenken müssen. An allgemeinen Studiengebühren führt meines Erachtens kein Weg vorbei. Sie eröffnen den Weg zu einem bewussten Umgang mit dem knappen Gut „Bildung“ und wird zu einem Wettbewerb unter den Hochschulen in Deutschland führen. Die besten Unis werden sich um die besten Köpfe bemühen und ihnen eine optimale Ausbildung vermitteln. Werden sie diesem Anspruch nicht gerecht, werden die Gebühreneinnahmen sinken. Gebühren während der Ausbildung sind, das zeigen die Statistiken der Beschäftigungsverhältnisse von Studierenden, eher von Nachteil. Aber was spricht dagegen, die Gebühr dann einzufordern, wenn die Akademiker von Morgen die Früchte ihrer Ausbildung durch die alma mater ernten? Diese sogenannte „nachlaufende Studiengebühr“ gäbe allen die Chance auf ein Studium, ohne soziale Unterschiede. Eine solche Lösung würde allen im wahrsten Sinne des Wortes „gerecht“. Die Frage wird nicht sein, ob wir diesen Weg gehen sollten, sondern wann wir ihn gehen können. Das Land hat Klage gegen Bundesgesetz eingereicht, das die Einführung allgemeiner Studiengebühren verhindert. In ein bis zwei Jahren ist mit einer Entscheidung zu rechnen.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Werner Pfisterer

Landtagsabgeordneter und 1. Stellv. Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion

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