Bei Stammzellenforschung pragmatisch entscheiden

Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Michael Sieber MdL, und der Vorsitzende des gleichnamigen Arbeitskreises der CDU Landtagsfraktion, Werner Pfisterer MdL, hoffen „auf eine pragmatische Entscheidung“


bei der Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland. Das erklärten sie im Rahmen ihres regelmäßigen Besuches beim Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) gegenüber dem Vorsitzenden des DKFZ-Stiftungsvorstandes, Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Harald zur Hausen.

Im Frühjahr 2002 wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihren Standpunkt festlegen, der Deutsche Bundestag wird aber wahrscheinlich nicht mehr innerhalb der laufenden Legislaturperiode entscheiden. Solange bleibt die derzeite Rechtslage bestehen, die eine Forschung an importierten embryonalen Stammzellen erlaubt.

Nachvollziehbar nannte zur Hausen die Regelung zur embryonalen Stammzellenforschung in Großbritannien, die den Embryo erst dann als Individuum klassifiziert, wenn er empfinden kann, also das Nervensystem sich auszugeprägen beginnt. Zur Hausen sieht in der öffentlichen Diskussion die Frage nach dem Beginn des Lebens im Vordergrund: „Jede Zelle lebt natürlich und viele davon können sich auch unter experimentellen Bedingungen je zu einem Individium entwickeln, mit der Befruchtung setzt ein natürlicher Individualisierungsprozess ein.“ Denn ob nun Stammzellen eines Erwachsenen oder eines Embryos: Beide Zellen entspringen bereits vorhandenem menschlichem Leben. Pfisterer forderte hier „eine Regelung mit Augenmaß, die der internationalen Entwicklung Rechnung trägt.“ Sonst, so Staatssekretär Michael Sieber, „würden am Tag nach einer negativen Entscheidung die Wissenschaftler unser Land verlassen, weil sie hier mit ihren Forschungen nicht mehr voran kämen.“

Die Vorteile der Stammzellentherapie sieht zur Hausen nicht nur bei den immer wieder erwähnten Krankheiten Alzheimer und Multipler Sklerose. Vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten seien insbesondere lokal begrenzte Ausfälle, wie Schlaganfälle oder Herzinfarkte: „Wenn wir zum Beispiel nach einem Schlaganfall mittels Stammzellentherapie die ausgefallenen Hirnregionen wieder durch Nervenzellen ersetzen können, wäre das vermutlich ein erheblicher Fortschritt für die Patienten.“ Einer Klonierung von Menschen erteilten zur Hausen und die beiden Abgeordneten jedoch eine klare Absage: „Das wird es mit uns nicht geben!“

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