Pfisterer für 0190-Register

Sie kommen meistens nachts, unangekündigt und in immer mehr Haushalte: Die Rede ist nicht von Ungeziefer oder Einbrechern, sondern von unverlangt zugesandten Werbe-Faxen.


Viele Fax-Benutzer beklagen eine steigende Flut derartiger Faxe – mit teilweise erotischem Inhalt. Die Absender verweisen darin in der Regel auf teure 0190-Rufnummern. Der Heidelberger CDU-Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer hat diesem Treiben nun den Kampf angesagt: „Wegen ein paar Werbesendungen würden die meisten ja gar nichts sagen, auch wenn sie für jedes eingehende Fax Papier und Toner bezahlen müssen. Die Menge hat in den letzten Monaten jedoch drastisch zugenommen.“

Mit einem Bündel von Maßnahmen will der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer zwielichtigen Faxversendern das Wasser abgraben, die mit fadenscheinigen Angeboten und unverlangten Werbefaxen beinahe täglich neue Opfer suchen. In einem Brief an Ministerpräsident Erwin Teufel regt er an, über eine Bundesratsinitiative den Verbraucherschutz in diesem Bereich erheblich zu verbessern.

Pfisterer spricht sich in seinem Brief an Teufel für ein öffentliches Register aller 0190-Rufnummer aus, vergleichbar dem Verzeichnis der Domainverwaltung Denic. Dort werden alle Inhaber von .de-Domainadressen registriert und veröffentlicht. Zugleich sollen die Telefonunternehmen nach Ansicht Pfisterers „eigene Beschwerdestellen einrichten, an die sich belästigte Bürger wenden können.“ „Schnell wirkende Sanktionen“ sollen dem Werbespuk per Fax ein baldiges Ende bereiten. „Wer unverlangt per Fax für 0190-Nummern wirbt,“ so Pfisterer resolut, „dessen 0190-Nummer sollte umgehend stillgelegt werden!“ Damit entfiele die Einnahmequelle, mit der die Werbeaktionen finanziert werden.

„Betroffene können sich bisher nur selten erfolgreich gegen die Absender der Faxe wehren, da diese versuchen, anonym zu bleiben oder ihre Faxe teilweise über im Ausland stationierte Faxgeräte verschicken. Deshalb müssen zunächst die Besitzer von Faxanschlüssen besser geschützt werden“, meint der Abgeordnete. „Die Verbraucher haben zwar nach einschlägiger Rechtsprechung ein Abwehrrecht gegenüber dieser Art der Werbung, können sich faktisch aber nicht dagegen wehren: „Wer versucht, den Absendern auf die Spur zu kommen, landet zuerst bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) Sie vergibt die Nummern an die Telefon-Unternehmen. Die RegTP kann jedoch nur das Telefon-Unternehmen benennen, das den Nummerblock erworben hat. Wer dann beim Unternehmen nachhakt, scheitert oft an datenschutzrechtlichen Bestimmungen“, erläutert Pfisterer die frustrierende Situation.

Für Pfisterer ist deshalb die Offenlegung aller Anschlussinhaber dieser Mehrwertdienste unumgänglich: „Nur so können wir die ernsthaften Betreiber von wertvollen Informationsangeboten dauerhaft vor den „elektronischen Schmuddelkindern“ schützen. Diese schaden mit der Bauernfängerei nämlich auch dem Ruf der seriösen Anbieter.“

Eindringlich rät Pfisterer Betroffenen davon ab, sich per Fax beim Absender zu beschweren. „Dann finanzieren sie mit ihrem Fax die nächste Werbekampagne – an der sie dann auch wieder teilhaben.“

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