Bis zu 40 Prozent für Lehrercomputer

Heidelberg – Privat angeschaffte Computer können in Baden-Württemberg künftig bis zu 40 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie beruflich genutzt werden. Darauf wies der Heidelberger Landtagsabgeordnete, Stadtrat Werner Pfisterer, hin.


Diese Regelung kommt besonders Lehrern zugute, die zuhause ihre Unterrichtsvorbereitung mit einem eigenen PC leisten. Sie konnten bisher keine Mark Steuererleichterung erhalten, weil das Bundesfinanzministerium bei der Möglichkeit einer privaten Nutzung keine Abschreibung zuließ. Das Lehrerkollegium des Helmholtz-Gymnasiums hatte Pfisterer Mitte November deshalb in einem offenen Brief auf die »Kluft zwischen bildungspolitischen Planungen und steuerrechtlichen Regelungen« hingewiesen, weil Lehrer privat angeschaffte PCs auch dann nicht von der Steuer absetzen konnten, wenn sie den Nachweis führten, dass ihr Gerät vorwiegend beruflich verwendet wird. Eine Aufteilung der Anschaffungskosten war nach der alten Regelung nämlich nicht möglich.

Pfisterer war dieser Sachverhalt bereits zuvor ein Dorn im Auge: »Wer sich Lehrer wünscht, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie fit sind, muss dieses Engagement fördern und darf es nicht noch bestrafen.« Gleichtzeitig lobte er das Engagement der Lehrerinnen und Lehrer an Heidelbergs Schulen: »Bei Terminen vor Ort bin ich immer wieder angenehm überrascht über das hohe Maß an Eigeninitiative. Selbst eine noch so intensive Förderung kann diese Einsatzbereitschaft nicht ersetzen.« Der Heidelberger Landtagsabgeordnete sah durch die alte Regelung »die Bemühungen der Landesregierung ad absurdum geführt, die bereits mehr als 55 Millionen Mark in eine erste Medienoffensive investiert hat.«

Werner Pfisterer hatte das Problem deshalb bereits im Oktober bei seinem Weinheimer Abgeordnetenkollegen und Schulausschussmitglied Georg Wacker zur Sprache gebracht. Der Schulausschuss sprach sich später mit den Stimmen von CDU und FDP für eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat aus, um hier eine Neuregelung zu erwirken. Am 30. November erließ der baden-württembergischen Finanzminister Gerhard Stratthaus die neue Verwaltungsregel zur steuerlichen Behandlung von privat angeschafften und beruflich genutzten PCs.

Pfisterer begrüßt die Entscheidung. Bei den noch anhängigen Verfahren werden die Finanzämter in Baden-Württemberg »nicht kleinlich verfahren«, so Finanzminister Gerhard Stratthaus.

Für Pfisterer ist das ein überfälliger Etappensieg für Lehrer und andere Berufsgruppen, die zuhause am eigenen PC berufsbedingt arbeiten. Ruhen wird Pfisterer aber erst, »wenn ein Bundesgesetz diese Verwaltungsregel festschreibt. Schließlich muss es eine dauerhaft verlässliche Basis bei An- und Neubeschaffungen von Computern geben. Für dringend geboten halte ich es, dass Computer auch zukünftig kurzfristig abgeschrieben werden können. Der Bundesfinanzministerium hatte in der Vergangenheit schon für Irritationen gesorgt, weil es die Fristen für die Abschreibung von Computern verlängern wollte.«

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