Mit Dreißig in die Sackgasse

MdL Pfisterer lässt Landesregierung prüfen

Heidelberg – »In eine Sackgasse« hat sich nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Werner Pfisterer MdL, Oberbürgermeisterin Beate Weber mit den Tempo-30-Zonen und -Straßen in Heidelberg verrant:


»Regelungen wie die in der Friedrich-Ebert-Anlage verstoßen gegen geltendes Recht und werden auch in Zukunft nicht haltbar sein«, so der Heidelberger Stadtrat.

Hilfe versprach sich die Oberbürgermeisterin lange Zeit von ihren Parteigenossen aus Berlin. Doch auch der Entwurf der rot-grünen Bundesregierung hilft der OB nicht weiter. Zwar werden die Ansprüche an die Tempo-30-Zonen großzügiger ausgelegt und künftig keine baulichen Maßnahmen mehr vorausgesetzt. Doch bevorrechtigte Straßen, wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bleiben auch künftig vom Tempo-30-Gebot ausgenommen.

Nachdem auch das Regierungspräsidium in Karlsruhe trotz mehrfacher Fachaufsichtsbeschwerden seit 1992 keine Weisung erteilen will, hat Pfisterer bereits die Landesregierung informiert. Darin wünscht er sich ein Machtwort von Innenminister Schäuble an das Regierungspräsidium, das Pfisterers Ansicht nach das Verfahren unzulässig verschleppt: »Spätestens jetzt, wo erkennbar ist, dass die Bundesregierung den Heidelberger Willkür-Regelungen keinen amtlichen Persilschein ausstellen wird, muss das Regierungspräsidium einschreiten.

Für die Heidelberger Autofahrer hat die durch OB-Hand geschaffene Rechtsunsicherheit handfeste Nachteile: Wer in der Ebert-Anlage zwischen 30 und 50 Kilometern schnell fährt, wird, je nach Richter, wegen Geschwindigkeitsvertretung verurteilt oder freigesprochen.

Als »absurd« bewertete Pfisterer den Versuch der Oberbürgermeisterin, über eine »Altfallregelung« doch noch den gesetzlichen Segen aus Berlin für die bisher illegal ausgeschilderten Strecken zu bekommen: »Auch eine Altfallregelung, wenn sie überhaupt jemals beschlossen würde, macht aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis noch lange keine rechtsfähige Regelung. Altfallregelungen beziehen sich auf solche Fälle, in denen unter altem Recht Geschaffenes auch unter einer neuen Regelung fortgeführt und im Bestand geschützt werden soll. Die strittige Straßen genießen aber bereits heute keinen Rechtsschutz.«

Da selbst eine »Altfallregelung« nicht die von der Heidelberger OB erwartete Lösung bringen wird, ist für Pfisterer und die CDU-Fraktion die Situation eindeutig: Sie fordern die Oberbürgermeisterin deshalb auf, »die nicht rechtmäßigen Tempo-30-Zonen endlich zurück zu nehmen und dem Gesetz zu entsprechen. Alles andere sei ein klarer Affront gegen das Rechtsempfinden der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger, die zusehen müssten, wie ein Stadtoberhaupt über Jahre hinweg geltendes Recht ignoriert.«

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