MdL Pfisterer gegen aktuelle 630-Mark-Regelung

Heidelberg – Heftige Kritik übte der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer am Mittwoch in einer Pressemitteilung an der Bundesregierung: „Mit den beiden Gesetzen zu den sogenannten Minijobs und zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit hat die Bundesregierung eine bereits vorab absehbare Katastrophe provoziert. “


Personalflucht“ melden besonders Zeitungsverleger, Gastronomie, Gebäudereiniger, Bäcker und Sportverbände. Gerade für Vereine und soziale Einrichtungen bringt die Neufassung der 630-DM-Regelung dramatische Umbrüche. Sportvereine bangen um ihre Trainer, Chöre um ihre Dirigenten, karitativen Organisationen laufen die unverzichtbaren Aushilfskräfte davon. Der Heidelberger Hauspflegeverein hat durch diese Regelung bereits 27 von 40 Aushilfskräfte verloren, die dringend in der ambulanten Pflege gebraucht würden. Nach Expertenaussagen werden durch das neue Gesetz über die Vereine hinaus einige hunderttausend Arbeitsplätze gefährdet oder vernichtet, die Menschen in die Schwarzarbeit oder Arbeitslosigkeit getrieben. Pfisterer begrüßt deshalb die Initiative der baden-württembergischen Landesregierung im Bundesrat, mit der Ministerpräsident Erwin Teufel die Rücknahme des Gesetzes erreichen wollte. „Das Scheitern dieser Initiative ist ein herber Rückschlag für alle Betroffenen“, so der Heidelberger Abgeordnete: „Für viele ist der „Minijob“ eine Möglichkeit, das Familieneinkommen ein wenig zu verbessern oder die Familie finanziell über Wasser zu halten.“ Ebenfalls schwerwiegende Folgen hat die neue Regelung für die studentischen Hilfskräfte auf 630-Mark-Basis an den Hochschulen. Die Hochschulen waren bisher von der pauschalen Besteuerung ausgenommen. Jetzt müssen die Universitäten jedoch zehn Prozent an die Krankenversicherungen und zwölf Prozent an die Rentenversicherungen zahlen, obwohl die Studenten in der Regel bereits krankenversichert sind. Auf die Universität Heidelberg kämen dadurch Mehrkosten in Höhe von 1,2 Millionen Mark zu. Diese Mehrkosten sind im knappen Etat der Uni nicht unterzubringen und werden wohl durch Personalkürzungen ausgeglichen. Für die Studenten selbst, die oft über zwei Kleinst-Arbeitsverhältnisse verfügen, ist das eine Katastrophe. Der erste Job reicht für die Finanzierung des Studiums manchmal nicht aus und für den zweiten Job sind bereits Steuern nach der Steuerklasse 6 zu entrichten. Dazu kommen jetzt noch die Sozialbeiträge in Höhe von 22 Prozent. Nach all diesen Abzügen bleibt nur etwas mehr als die Hälfte des Brutto-Lohnes übrig. Für den Heidelberger Landtagsabgeordneten kann es nur eine Lösung geben: „Das fehlerbehaftete Gesetz muß umgehend zurückgenommen werden. Es grenzt schon an Zynismus, wenn Menschen ihre Stelle verlieren oder ihr Familieneinkommen drastisch gekürzt wird, und die Bundesregierung dann noch „weitere Erfahrungen“ mit dem Gesetz sammeln will. Viele können nicht solange durchhalten, bis die Schröder-Regierung ein Einsehen in ihre Not hat.“

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