Ausländische Mitbürger

Wir erkennen und anerkennen die Bedeutung ausländischer Mitbürger in der Gesellschaft, im kulturellen Leben, in den Vereinen, in Wirtschaft, Mittelstand, Gastronomie und Dienstleistung. Solidarität und ein gedeihliches Zusammenleben mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern ausländischer Herkunft oder Abstammung kann nur dann gelingen, wenn Zuwanderer und ihre Nachkommen sich in die neue Heimat integrieren.

Für die Integration sind beide Seiten verantwortlich, Einheimische wie Zuwanderer. Dies setzt die Bereitschaft zur Integration voraus. Die Beherrschung bzw. die Pflicht zum Erlernen der deutschen Sprache ist in einem zukünftigen Zuwanderungsgesetz als Voraussetzung festzuschreiben. Vor allem die Integrationsprobleme bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen konsequent aufgegriffen und verstärkt angegangen werden. Dazu braucht man die Möglichkeit, sie zu Sprachkursen verpflichten zu können. (Auszug aus: „Leitsätze für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik“. Beschlossen vom 48. Landesparteitag am 27. März 2004 in Villingen-Schwenningen)

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