Werner Pfisterer MdL: „Kinder mit und ohne Behinderung konsequent gemeinsam unterrichten“

CDU-Landtagsfraktion spricht sich für rasche Umsetzung von Empfehlungen des Expertenrates aus

„Baden-Württemberg hat auf dem Gebiet des gemeinsamen Unterrichts bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt. 29 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen bereits eine Regelschule (Bundesschnitt 15,7 Prozent)“, sagten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der Heidelberger CDU-Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer am 24. März 2010 in Stuttgart. Darauf aufbauend habe die CDU-Landtagsfraktion über politische Konsequenzen aus den Empfehlungen des Expertenkreises beraten. Empfehlungen des Expertenrates Sonderpädagogik sollen nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg rasch umgesetzt werden. Diese Empfehlungen wurden nach der Ratifizierung der UN-Konvention zur gemeinsamen Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülern erarbeitet.


„Passgenaue Lösungen für den Einzelfall müssen das Ziel sein“, so Pfisterer. Um den gesetzlichen Rahmen mit neuen Regelungen für die Schulpflicht, das Elternwahlrecht sowie von Struktur- und Kostenfragen zu gestalten, sollen die Instrumente hierfür in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 in einigen Schulamtsbezirken des Landes entwickelt werden. Im Schuljahr 2012/13 erfolgen die Auswertung der Ergebnisse und die Vorbereitung der gesetzlichen Regelungen. Rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2013/14 könnte eine Schulgesetzänderung in Kraft treten. Die Umsetzung weiterer Empfehlungen erfordere keine Gesetzesänderung und könne deshalb schneller erfolgen. So solle das Angebot geeigneter Regelschulen überall im Land entstehen, an denen eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung erfolgt. Dabei müssten Faktoren wie beispielsweise die räumliche und personelle Ausstattung, die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln und die Verkehrswege beachten werden. Aufbauend auf der bisherigen Angebotsstruktur werde so eine Schulangebotsplanung entwickelt.

„Die Sonderschulen werden im Zuge der weiteren Entwicklung zu regionalen Kompetenzzentren, die durch ihr Fachwissen die Regelschulen bei der inklusiven Beschulung unterstützen. Sie halten innerhalb und außerhalb ihrer Einrichtung gruppenbezogene Bildungsangebote vor und leisten Beratung und Unterstützung im Einzelfall“, erklärte Hauk. „Mit diesen Kernpunkten werden wir in Baden-Württemberg den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung kindgerecht und praxisnah weiterentwickeln“, betonten Peter Hauk und Werner Pfisterer abschließend.

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