Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2008-2012 – Berliner Straße der Stadt Heidelberg in den Neuaufnahmen 2008

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm 2008 bis 2012 für den kommunalen Straßenbau nach dem Entflechtungsgesetz (bisher Gemeindefinanzierungsgesetz) fortgeschrieben. Dabei können 109 Vorhaben mit einer Fördersumme von rund 94 Mio. Euro neu in das Programm aufgenommen werden.


Diese 109 Projekte lösen Investitionen von rund 165 Mio. Euro aus. Dies ist ein wichtiges Signal an die Kommunen sowie an die Bauwirtschaft des Landes.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei den verkehrswichtigen innerörtlichen Gemeindestraßen wie auch verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz. Ein erheblicher Teil der Fördermittel wird auch in Vorhaben fließen, die nicht für den Individualverkehr, sondern ebenso für den ÖPNV von großer Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen, Sicherungsmaßnahmen bei der Ertüchtigung von Bahnstrecken sowie Geh- und Radwege.

Der Heidelberger CDU-Landtagsabgeordnete Werner teilt aktuell mit, dass folgende Maßnahme aus dem Wahlkreis Heidelberg neu in das Förderprogramm 2008-2012 aufgenommen wurde:

Berliner Straße

Verbesserung der Signalisierung an den querenden Radwegen in Heidelberg – Gesamtkosten 750.000.- Euro – Zuwendungen: 322.000.- Euro

Einschränkend weist Staatssekretär Rudolf Köberle (Innenministerium Baden-Württemberg) in einem Schreiben an Pfisterer darauf hin, dass in der Föderalismusreform neben anderen Finanzhilfen des Bundes auch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum 31. Dezember 2006 aufgehoben wurde. Als Ausgleich für den Wegfall der GVFG-Länderprogramme leistet der Bund bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen auf der Grundlage der zwischen 2000 und 2008 vom Bund geleisteten oder eingeplanten Beträge. Der Ministerrat des Landes hat am 9. Oktober 2006 beschlossen, für die Fortführung des Förderprogramms ab dem Haushalt 2007/2008 Verpflichtungsermächtigungen einzuplanen.

Dies bedeutet, dass ab 2007 neue Vorhaben nur bewilligt werden können, wenn ausreichende Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Da rund 85 Prozent der Haushaltsmittel und der Verpflichtungsermächtigungen in 2008 durch laufende Vorhaben gebunden sind, können neue Vorhaben nur in einem geringen Umfang bewilligt werden. Die Förderung und somit auch der Baubeginn muss deshalb unter Umständen auf die Jahre 2009 ff verschoben werden. Die Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm 2008 – 2012 des kommunalen Straßenbaus ist laut Mitteilung Köberle damit lediglich eine Voraussetzung für eine spätere Förderung (Bewilligung). Ein Rechtsanspruch für eine Förderung wird mit der Aufnahme der Vorhaben in das Förderprogramm jedoch nicht begründet.

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