Werner Pfisterer MdL berichtet aus der CDU-Landtagsfraktion / Guido Wolf MdL:

Keine Schnellschüsse bei der Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose / Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion bezeichnet kooperative Jobcenter als Mogelpackung – Betreuung und Vermittlung an Kommunen geben
Der Arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Wolf MdL, hat sich eindeutig gegen das von Bundesminister Olaf Scholz vorgeschlagene „Kooperative Jobcenter“ als Nachfolgemodell der sogenannten ARGEn ausgesprochen.


„Wir brauchen keine Schnellschüsse vom Bund. Wenn jetzt ein neues Modell über’s Knie gebrochen wird, droht die Zuständigkeit für die Langzeitarbeitslosen zur Dauerbaustelle zu werden“, kritisierte Guido Wolf MdL.

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen die ARGEn als verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit eingeräumt, nach neuen Lösungen für die 353 Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) in den Städten und Landkreisen zu suchen. Neben den Arbeitsgemeinschaften betreuen und vermitteln bundesweit 69 Stadt- und Landkreise als sogenannte Optionskommunen Langzeitarbeitslose (Hartz IV-Empfänger).

Die Kommunen tragen den größten Teil der Kosten der Unterkunft für die Langzeitarbeitslosen, nämlich 70 Prozent der Gesamtaufwendungen in Höhe von 11 Milliarden Euro, und dies mit steigender Tendenz.

Für MdL Wolf ist das jetzt von SPD-Minister Scholz gepriesene „Kooperative Jobcenter“ eine reine Mogelpackung. „Was Minister Scholz will, ist der Weg hin zu einem monströsen, an Bürokratie nicht mehr zu überbietenden Bundessozialamt.“

Die Aufgabe der Kommunen in diesen „Jobcentern“ beschränke sich quasi nur noch auf’s Auszahlen von Geld.

„Die Kommunen haben de facto kein Mitspracherecht mehr, geschweige denn Gestaltungsmöglichkeiten“, ist Guido Wolf MdL überzeugt.

Nach Darstellung des CDU-Abgeordneten darf es keine Verschlechterung für die Hilfeempfänger geben. Dies wäre beim Kooperativen Jobcenter ganz sicher der Fall. Die Menschen hätten es mit zwei Behörden zu tun, die zwei Bescheide erteilen. Mit „Hilfe aus einer Hand“ habe das nichts zu tun. Wolf forderte den Bundesminister auf, erst die Ergebnisse der vom Bundessozialministerium in Auftrag gegebenen Evaluation abzuwarten, die gegen Ende des Jahres vorliegen werden.

„Für diese Evaluation hat der Steuerzahler rd. 30 Mio Euro bezahlt. Es wäre ein Schildbürgerstreich, wenn die detaillierten Untersuchungen und Systemvergleiche für die Katz’ gewesen wären“, so der CDU-Abgeordnete.

Die CDU-Landtagsfraktion hat – so Wolf – immer schon die Auffassung vertreten, dass die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen mit zum Teil vielen Handicaps am Sinnvollsten bei den Kommunen angesiedelt ist. Daher habe sich die CDU im Bund und im Land immer schon für das Optionsmodell ausgesprochen. „Wir bleiben dabei: Die Stärken der Kommunen bei der sozialen Integration von Menschen mit teilweise gravierenden Vermittlungshemmnissen müssen genutzt werden.

Die „klassischen“ Instrumente der Bundesagentur versagen bei diesem Personenkreis. Daher kann es nicht sein, dass diese schwierige und mühsame Aufgabe im Prinzip ohne die Kommunen erfolgen soll, wie bei den ’Kooperativen Jobcentern’ geplant“, sagte MdL Wolf.

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