CDU-Landtagsfraktionsfraktion Baden-Württemberg erneuert nach tragischem Fall Mitja die Forderung nach erleichterter Videoüberwachung

„Präventiver Einsatz von Videoüberwachung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Bei der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes sollten deshalb die verfassungsrechtlich möglichen Spielräume ausgenutzt werden, um der Polizei Videoüberwachung zu erleichtern“, so der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Thomas Blenke.


Auch eine Erfassung vorhandener Videosysteme in öffentlich zugänglichen Bereichen sei sinnvoll, um im Einzelfall rasch darauf zurückgreifen zu können.

Der Fall des jüngst in Leipzig entführten und ermordeten neunjährigen Jungen Mitja zeige, wie wirkungsvoll vorbeugende Videoüberwachung sein kann. Zwar konnte das tragische Verbrechen nicht verhindert werden, durch die Videoaufzeichnung in dem Linienbus konnten jedoch innerhalb kürzester Zeit wertvolle Fahndungs-Hinweise gewonnen werden.

„Die Erkenntnisse führten in diesem Fall die Polizei leider nur zum Fundort des toten Jungen. Unter glücklicheren Umständen könnte solch ein grausames Verbrechen auch verhindert werden“, so Blenke. Dies zeige, dass ein rasches Zugreifen auf Videoaufzeichnungen lebensrettend sein könne oder wie im Fall des kleinen Mitja zumindest ein wichtiger Zeuge sehr rasch identifiziert werden könne. Der Polizeiexperte der Landtags-CDU kritisierte in diesem Zusammenhang den liberalen Koalitionspartner, der erst jüngst in der Haushaltsberatung die Videoüberwachung als „unsinnige Gesetzesverschärfung“ abgelehnt hatte.

Blenke: „Gesetze, die Leben retten können, sind niemals unsinnig.“

(C) CDU-Landtagsfraktion BW

Dieser Beitrag wurde unter Presse 2007 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.