Baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion unterstützt Pläne der Bundesregierung:

„Sicherheitsverwahrung für jugendliche Schwerstkriminelle muss kommen“
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Pläne der Bundesregierung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für jugendliche Schwerstkriminelle. „Die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ist überfällig“, betont der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd Hitzler MdL.


Er verweist auf die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung. Danach soll für Täter, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, im Falle besonders schwerer Straftaten die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung geschaffen werden.

„Wir müssen aus den tragischen Fällen der Vergangenheit lernen, die verhindert hätten werden können, wenn das gesetzliche Instrumentarium bereits entsprechend zur Verfügung gestanden hätte“, so Hitzler.

„Wir müssen den Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Tätern gewährleisten und können uns in diesem Bereich keinerlei ideologische Scheuklappen leisten.“

Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen künftig Schwerstkriminelle wie Sexualstraftäter und Mörder, die ihre Taten als Jugendliche begangen haben, wie erwachsene Straftäter behandelt also die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende ausgeweitet werden.

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