Weiter im Fokus: Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg

MdL a.D. und Stadtrat Werner Pfisterer veröffentlicht eine Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion BW, eine Pressemitteilung des Universitätsklinikums Heidelberg und der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg sowie eine diesbezügliche Zumeldung der CDU-Landtagsfraktion

PM 184/2013 Scharfe Kritik an Verschleierungstaktik von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer / Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL und Karl Klein MdL, Betreuungsabgeordneter für Heidelberg:

„Die Besetzung der Stelle der Ärztlichen Direktorin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg, die Qualifikation der derzeitigen Amtsinhaberin, die Stellungnahme der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer auf einen diesbezüglichen Antrag der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 15 / 3860), und die Informationen aus der aktuellen Berichterstattung sowohl des Mannheimer Morgens als auch der Rhein-Neckar-Zeitung beschäftigen uns auch weiterhin“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL und Karl Klein MdL, der den Landtagswahlkreis Heidelberg für die CDU-Fraktion betreut, am Sonntag (13. Oktober).

„Ministerin Bauer blockt total ab. Warum? Was hat die Ministerin zu verheimlichen? Frau Bauer müsste doch klar sein, dass wir uns mit ihren ausweichenden und unpräzisen Antworten, die sie uns auf unseren Antrag gab, nicht abspeisen lassen. Aufgrund des seltsamen Verhaltens der Ministerin haben wir jetzt eigene Recherchen angestellt“, betonte Klein. Die Ergebnisse seien bemerkenswert: Der Dienstantritt der derzeitigen Ärztlichen Direktorin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg sei am 1. März 2011 gewesen, allerdings sei ihr nachweislich erst am 17. April 2013 durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg (Bezirksärztekammer Nordbaden) das Recht zum Führen der Bezeichnung ‚Fachärztin für Rechtsmedizin‘ erteilt worden.

„Wie kann es sein, dass jemand über zwei Jahre lang das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg leitet, ohne überhaupt als Facharzt für Rechtsmedizin in Deutschland anerkannt zu sein? Ferner stellt sich uns die Frage: Welche Auswirkungen hat dies auf das Gutachten, welche die Institutsleiterin unterzeichnet hat und die beispielsweise für Gerichte und Staatsanwaltschaften von großer Wichtigkeit sind?“, fragten Peter Hauk und Karl Klein.

Ebenfalls von Bedeutung sei, wann die derzeitige Amtsinhaberin eine durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erteilte Weiterbildungsbefugnis, die als Nachweis zur qualifizierten Ausbildung von Fachärzten dient, erhalten habe.

Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer erklärte dies in ihrer offiziellen Antwort vom 9. September 2013 wie folgt: „Die Meldung bei der Landesärztekammer erfolgte zum Dienstantritt in Heidelberg. Die Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Rechtsmedizin wurde anschließend beantragt und liegt vor.“

„Anschließend beantragt und liegt vor? Diese bewusst unpräzise Antwort von Ministerin Bauer ist eine Frechheit. Wer dies liest, geht davon aus: Vielleicht eine Woche oder zwei Wochen danach. Dem ist allerdings nicht so. Nachweisbar ist: Anfang April 2013, also über zwei Jahre nach Dienstantritt in Heidelberg, wurde der Antrag auf Weiterbildungsbefugnis gestellt. Und übrigens wissen wir unter anderem auch, dass hierbei der Versuch unternommen wurde, dass die Weiterbildungsbefugnis rückwirkend zum 1. März 2011 erteilt wird, was überhaupt gar nicht möglich ist“, so Klein.

Der Versuch der `Rückdatierung´ zeige, dass wohl alle Alarmglocken schrillten – und dies zu Recht. Denn was sei eine Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin wert, wenn die Ärztliche Direktorin noch nicht einmal die Erlaubnis zur Ausbildung junger Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner habe? Wie sieht es mit der ‚Gültigkeit‘ des erworbenen Titels aus? Nach den Erkenntnissen der CDU-Landtagsfraktion habe die Institutsleiterin die Weiterbildungsbefugnis zwischen dem 5. August und dem 7. September 2013 – also rund zweieinhalb Jahre nach Dienstantritt in Heidelberg, erhalten.

„Ob die Ärztliche Direktorin überhaupt eine ausreichende Qualifikation hat, um das Institut für Rechtsmedizin zu leiten, das steht noch auf einem ganz anderen Blatt Papier, hierzu liegen uns beispielsweise schriftliche Äußerungen von renommierten und anerkannten Fachkollegen vor, nach deren Meinung ihr sowohl die fachliche als auch persönliche Qualifikation fehlen“, erklärte Klein.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer trage für all diese Vorgänge die politische Verantwortung und habe bereits jetzt durch ihr Nichthandeln dem Institut für Rechtsmedizin und dem Universitätsklinikum Heidelberg Schaden zugefügt. „Wir können belegen, dass Frau Bauer im Jahr 2011 mehrfach und schriftlich über die Missstände am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg hingewiesen wurde. In Sorge um das Ansehen des Instituts und die Qualität der zu leistenden Arbeit haben Fachkollegen Frau Ministerin Bauer gegenüber unter anderem geäußert, dass die Ärztliche Direktorin ihrer Ansicht nach nur über ein mangelndes rechtsmedizinisches Fachwissen und nur über Mindestkenntnisse des deutschen Strafrechts verfüge. Zudem ignoriere sie die Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin“, sagten Hauk und Klein.

Aufgrund dieser und weiteren Informationen stelle die CDU-Landtagsfraktion nunmehr einen weiteren Antrag und fordert ferner Einsicht in die vollständigen, dem Wissenschaftsministerium in diesem Zusammenhang vorliegenden Unterlagen.

„Ministerin Bauer wird mit ihrer Verschleierungstaktik nicht durchkommen. Wir wollen klare und präzise Antworten“, forderte Karl Klein. Die CDU-Landtagsfraktion behalte sich weitere Schritte in dieser Sache vor.

Pressemitteilung
Universitätsklinikum Heidelberg und Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg weisen die unberechtigten öffentlichen Vorwürfe gegen die Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin zurück

Nr. 135 / 2013 14.10.2013

Das Universitätsklinikum Heidelberg und die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg weisen die öffentlichen Vorwürfe zurück, die Karl Klein, CDU, Mitglied des Landtags Baden-Württemberg, gegen die Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin, Frau Professor Kathrin Yen, erhoben hat. Der Klinikumsvorstand hält es für unverantwortlich, dass personenbezogene Verdächtigungen aufgrund von anonymen Quellen öffentlich diskutiert und interne Dokumente des Klinikums an die Medien weitergegeben werden. Das Gespräch mit dem Klinikumsvorstand und der Betroffenen ist bislang von Herrn Klein nicht gesucht worden.

Frau Professor Yen ist seit dem 1. März 2011 Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg und wurde als herausragend qualifizierte Vertreterin ihres Faches berufen. Die Österreicherin leitete zuvor das Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz, das sie aufgebaut hat, und von 2007 bis 2009 die Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Graz in der Steiermark. Das Berufungsverfahren erfolgte in den Jahren 2010 und 2011 entsprechend den Qualitätsanforderungen und Vorschriften der Universität Heidelberg.

Klinikum und Fakultät stehen hinter der Leiterin des Instituts für Rechtsmedizin und schätzen ihre Leistungsstärke und Kompetenz, die sie u.a. bei dem Aufbau der ersten Gewaltambulanz in Baden-Württemberg gezeigt hat.

Der Vorstand des Universitätsklinikums Heidelberg ist stets für Gespräche zu allen Vorgängen im Klinikum offen. Der Klinikumsvorstand hat kein Verständnis dafür, dass Herr Klein die Gelegenheit zu einem klärenden Gespräch nie wahrgenommen hat, sondern erneut den Weg über die Öffentlichkeit gewählt hat. Nach den ersten Veröffentlichungen durch Herrn Klein im September 2013 hat der Klinikumsvorstand das Gespräch mit ihm gesucht und einen Gesprächstermin für Montag, den 21. Oktober 2013, vereinbart. Der Vorstand des Universitätsklinikums ist nach wie vor bereit, die Angelegenheit mit Herrn Klein zu besprechen, und setzt auf eine konstruktive Klärung der Sachverhalte.

Die Presse hat infolge der von Herrn Klein übermittelten Information von mutmaßlichen Beschwerden über die Arbeit im Rechtsmedizinischen Institut erfahren. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat für derartige Fälle 2010 ein unabhängiges Ombuds-Gremium eingesetzt, das stets alle Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch anonymer Art, entgegennimmt und bearbeitet.

Zu dem Vorwurf der rückwirkenden Beantragung der Anerkennung als Fachärztin sowie der Weiterbildungsermächtigung hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg wie folgt Stellung genommen:

„Die Qualifikation von Frau Professor Yen als weiterbildungsbefugte Fachärztin für Rechtsmedizin steht außer Frage. Frau Professor Yen verfügte zum Zeitpunkt ihres Dienstantrittes in Heidelberg über eine Anerkennung als Fachärztin für Rechtsmedizin in der Schweiz und in Österreich. Bereits die von ihr innerhalb der Europäischen Union (Österreich) erworbene Qualifikation als Fachärztin für Rechtsmedizin und ihre reichhaltige Berufserfahrung in leitenden Positionen belegen, dass sie bei ihrem Dienstantritt als Leiterin des Heidelberger Instituts für Rechtsmedizin dort als weiterbildungsberechtigte Fachärztin tätig sein konnte. Europarechtlich war sie bereits zu diesem Zeitpunkt berechtigt, in Deutschland ihren Beruf als Rechtsmedizinerin auszuüben. Die Umschreibung der österreichischen Facharztanerkennung in den deutschen Facharzt durch die Bezirksärztekammer Nordbaden hatte angesichts der nachgewiesenen Qualifikationen lediglich formellen Charakter. Die Weiterbildungsbefugnis wurde Frau Professor Y. rückwirkend zum 1. März 2011 mit Rücksicht auf die zum Zeitpunkt ihres Dienstantrittes nachgewiesene Qualifikation erteilt.“

Zumeldung der CDU-Landtagsfraktion BW zur heutigen Pressemitteilung „Universitätsklinikum Heidelberg und Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg weisen die unberechtigten öffentlichen Vorwürfe gegen die Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin zurück“ (14.10.2013)

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL:
„Rektor war informiert – Fragen bleiben weiter ungeklärt!“

„Bereits am 24. Juli diesen Jahres wurde der Rektor der Uni Heidelberg über die gestellten Fragen mündlich und schriftlich informiert. Ein weiteres Gespräch fand, wiewohl angeboten, nicht statt. Im Übrigen bleiben auch nach der Pressemitteilung des Uniklinikums Heidelberg die entscheidenden Fragen nach der Facharztqualifikation und Weiterbildungsbefugnis ungeklärt. Diese Fragen werden nicht zuletzt auch von anerkannten Fachkräften der Rechtsmedizin gestellt“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, am Montag (14. Oktober) in Stuttgart.

 

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