Werner Pfisterer MdL berichtet aus dem Landtag:

Wirtschaftsausschuss stimmt Änderungen an Landeswohnraumförderungsprogramms 2009 zu
Das Förderangebot in der Wohneigentumsförderung wird bereits ab 2009 um die Möglichkeit ergänzt, dass Einmalzuschüsse gewährt werden können.


Dies sieht unter anderem die vom Kabinett geänderte Konzeption des Landeswohnraumförderungsprogramms 2009 vor, mit der sich der Wirtschaftsausschuss des Landtags befasst hat. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mitteilte, stimmte der Wirtschaftsausschuss den Ergänzungen und Änderungen im Landeswohnraum-förderungsprogramm 2009 mehrheitlich zu.

Nach Angaben Netzhammers ist in der neu gefassten Konzeption nun neben der Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen alternativ über die jetzt bereits möglichen punktuellen Zuschussvarianten hinaus allgemein eine Förderung unter Gewährung eines Einmalzuschusses vorgesehen. Damit werde dem gegebenenfalls bestehenden ergänzenden Eigenkapitalbedarf potenzieller Antragsteller Rechnung getragen. Im Rahmen des Infrastrukturprogramms des Landes würden 2009 für die Wohnraumförderung Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro vorgezogen bereitgestellt. Dies, so Netzhammer, entspreche auch dem Ansinnen des Landtags.

Konkret sei beabsichtigt, das Landeswohnraumförderungsprogramm 2009 im Bereich der Wohneigentumsförderung so zu ergänzen, dass Antragstellern, die die erforderliche Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten nicht erbringen können, ansonsten jedoch alle Fördervoraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit der Umwandlung der Zinssubvention in einen teilweisen Direktzuschuss eröffnet werde.

Was die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums angehe, so bestehe hier eine so große Nachfrage, dass – unter den momentanen Förderkonditionen – das Förderprogramm bereits im Sommer 2009 abgeschlossen werden müsste, erklärte die Ausschussvorsitzende. Deshalb werde hier ebenfalls eine Aktualisierung der Konzeption angestrebt. Danach solle das für das laufende Jahr zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen durch eine Anpassung der durchschnittlichen Basis-Subvention soweit geändert werden, dass Anträge bis zum Jahresende genehmigt werden können.

Die Änderungen der Konditionen sollen laut Netzhammer möglichst im Juni 2009 wirksam werden. Sie dürften gemeinsam mit der ebenfalls vorgesehenen Anpassung der Subvention beim Erwerb gebrauchten Wohneigentums das 2009 für die Wohneigentumsförderung benötigte Bewilligungsvolumen auf den Betrag von 70 Millionen Euro begrenzen. Dieser Betrag sei in der vom Landtag gebilligten Konzeption des Landeswohnraumförderungsprogramms 2009 vorgesehen; eine vorzeitige Schließung von Teilen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2009 könne damit voraussichtlich vermieden werden, so die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Veronika Netzhammer abschließend.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW / Landtagspressestelle

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