Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus dem Landtag: Plenarsitzung am 18. März 2009 erstmals mit Regierungsbefragung

Im Rahmen des Probelaufs für die so genannte innere Parlamentsreform, die insbesondere eine lebendigere Debattenkultur zum Ziel hat, findet in der Plenarsitzung am Mittwoch, 18. März 2009, erstmals eine so genannte Regierungsbefragung statt. Dies teilte Landtagspräsident Peter Straub (CDU) am Freitag, 13. März 2009, in Stuttgart mit.


Wie Straub ausführte, können bei einer Regierungsbefragung Abgeordnete Fragen von aktuellem Interesse an die Landesregierung richten, vorrangig zur letzten vorangegangenen Kabinettssitzung. Die Fragen dürften insgesamt nicht mehr als zwei bis drei Minuten dauern und müssten kurze Antworten bis höchstens fünf Minuten ermöglichen. Bei jeder neuen Regierungsbefragung werde unter den Fraktionen mit der ersten Frage turnusmäßig gewechselt. Die Dauer der Regierungsbefragung sei auf 60 Minuten begrenzt. Welche politischen Themen am kommenden Mittwoch unter Tagesordnungspunkt 6 Gegenstand der ersten Regierungsbefragung sein werden, steht nach den Worten Straubs noch nicht fest. Zur Vorbereitung der Regierungsbefragung informiere der Staatssekretär im Staatsministerium unmittelbar nach der Kabinettssitzung den Präsidenten des Landtags über mindestens zwei zentrale Themen der Kabinettssitzung. Dabei werde angekündigt, ob die Regierung zu einem Thema eine einleitende Erklärung abgeben werde. Grundsätzlich seien Regierungsbefragungen bei zweitägigen Plenarwochen jeweils mittwochs im Anschluss an die Mittagspause möglich, ergänzte der Landtagspräsident.
Das so genannte Instrument der „Kurzintervention“ wurde laut Straub bereits in den Plenarsitzungen am 12. und 18. Februar 2009 eingesetzt. Hierbei handle es sich um Zwischenbemerkungen, die von Abgeordneten während eines Debattenbeitrags über die Saalmikrofone abgegeben werden können. Solche Zwischenbemerkungen müssten sich auf den Verhandlungsgegenstand beziehen und dürften grundsätzlich zwei Minuten nicht überschreiten.

Wie Straub weiter erläuterte, basieren die neuen Instrumente auf einem interfraktionellen Antrag zur Parlamentsreform. Im November letzten Jahres habe das Präsidium beschlossen, am 1. Januar 2009 einen Probelauf zu starten. „Bewähren sich die Neuerungen während der einjährigen Testphase, soll anschließend die Geschäftsordnung des Landtags entsprechend angepasst werden“, so Straub abschließend.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW / Landtagspressestelle

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