Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus dem Landtag:

Probelauf für lebendigere Debattenkultur des Landtags startet am 1. Januar 2009 – Präsidium beschließt Maßnahmen zur Umsetzung der inneren Parlamentsreform
Der Landtag von Baden-Württemberg wird seinen Probelauf für die sogenannte innere Parlamentsreform, die vor allem auf eine lebendigere Debattenkultur zielt, am 1. Januar 2009 starten.


Einen entsprechenden Beschluss hat das Präsidium des Landtags auf seiner jüngsten Sitzung gefasst. Dies teilte Landtagspräsident Peter Straub (CDU) am Donnerstag, 27. November 2008, in Stuttgart mit. Bewähren sich die Neuerungen während der einjährigen Testphase, soll laut Straub anschließend die Geschäftsordnung des Landtags angepasst werden.

Zu den wichtigsten neuen Instrumenten, die auf der Grundlage eines entsprechenden interfraktionellen Antrags zur Parlamentsreform umgesetzt werden, zählt die Einführung einer Regierungsbefragung, wie es sie beispielsweise im Bundestag gibt. Das bedeutet, dass bei zweitägigen Plenarsitzungswochen mittwochs eine Befragung der Landesregierung stattfindet. Hier können Abgeordnete Fragen von aktuellem Interesse an die Landesregierung richten, vorrangig zur letzten vorangegangenen Kabinettssitzung. Die Fragen dürfen insgesamt nicht mehr als zwei bis drei Minuten dauern und müssen kurze Antworten bis höchstens fünf Minuten ermöglichen. Bei jeder neuen Regierungsbefragung wird unter den Fraktionen mit der ersten Frage turnusmäßig gewechselt. Die Dauer der Regierungsbefragung ist auf 60 Minuten begrenzt.

Neu sind auch Kurzinterventionen, die von Abgeordneten während eines Debattenbeitrags über die Saalmikrofone abgegeben werden können. Solche Zwischenbemerkungen müssen sich auf den Verhandlungsgegenstand beziehen und dürfen grundsätzlich zwei Minuten nicht überschreiten.

Waren Aktuelle Debatten bislang nur möglich zu Themen von allgemeinem Interesse, für deren Erörterung „ein aktueller Anlass besteht“, so können diese künftig auch zu Themen von „grundsätzlicher politischer Bedeutung für das Land“ erfolgen. Bei neu auftretender Aktualität von Themen für eine Aktuelle Debatte kann – im Einvernehmen unter den Fraktionen – die antragstellende Fraktion das zunächst angemeldete Thema bis spätestens Montag, 10 Uhr, vor der folgenden Plenarsitzung austauschen.

Weitere Regelungen betreffen den Ausgleich von Redezeiten zugunsten der Fraktionen, wenn Regierungsvertreter Redezeiten überziehen: Überschreitet ein Regierungsmitglied bei seiner Parlamentsrede die Gesamtredezeit der Fraktionen im Rahmen einer Aktuellen Debatte oder bei anderen Aussprachen um 50 Prozent der Gesamtredezeit der Fraktionen, so soll der Präsident die Redezeiten der Fraktionen verlängern. Spricht also etwa ein Minister in einer Aktuellen Debatte, deren Gesamtredezeit für die Fraktionen auf 40 Minuten festgelegt wurde, länger als 20 Minuten, sollen die Fraktionen zusätzliche Redezeiten erhalten.

Zur Vorbereitung auf Regierungserklärungen wird den Fraktionen bereits bislang 48 Stunden vor der maßgeblichen Plenarsitzung der Inhalt der Regierungserklärung vertraulich zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt ab 1. Januar 2009 in der Regel für kurzfristige Informationen durch die Landesregierung außerhalb einer förmlichen Regierungserklärung.
„Ich erhoffe, dass sich diese neuen Redeinstrumente und Maßnahmen während der Probephase als geeignet erweisen, um den Plenarbetrieb auch auf Dauer spontaner, lebendiger und aktueller zu gestalten“, erklärte Landtagspräsident Peter Straub. Dies komme auch den berechtigten Interessen der Oppositionsfraktionen entgegen.

Quelle: Landtagspressestelle – CDU-Landtagsfraktion BW

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