Werner Pfisterer MdL informiert von der CDU-Landtagsfraktion in Mannheim:

Weiterhin einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld – Einkommensgrenzen werden erhöht – Konzept zur Weiterentwicklung des Landeserziehungsgeldes beschlossen
Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer auswärtigen Sitzung am Dienstag (27. März 2007) in Mannheim die Konzeption zur Weiterentwicklung des Landeserziehungsgeldes beraten und dem Drei-Säulen-Modell zugestimmt.


Wie Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus MdL mitteilte, besteht die Neukonzeption aus den folgenden Elementen:

1. Im Anschluss an das Elterngeld des Bundes wird weiterhin ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld gezahlt

2. für den Ausbau der Kleinkindbetreuung werden ab 2009 bis zu 8 Mio. € zur Verfügung gestellt

3. ab 2008 wird das Land Mittel zur Stärkung der Elternkompetenzen einsetzen.

Insgesamt gebe das Land für diese freiwilligen Leistungen bis zum Jahre 2014 rund 570 Mio. Euro aus.

„Familien, die Verantwortung für Kinder übernehmen, verdienen unsere Anerkennung. Für die Fraktion war es sehr wichtig, die Zahlung eines einkommensabhängigen Landeserziehungsgeldes im Anschluss an das neue Bundeselterngeld zu ermöglichen. Dabei hatten wir vor allem auch die Unterstützung von sozial schwachen Familien im Blick. Mit dem nun beschlossenen Gesamtpaket haben wir eine rundum gelungene Konzeption auf den Weg gebracht, von der Familien in Baden-Württemberg profitieren“, so Mappus.

Wie Stefan Mappus mitteilte, stellt das Land für ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld bis zum Jahr 2014 insgesamt 496 Mio. Euro bereit. Damit könnten die Familien in Baden-Württemberg mit 205 Euro für das erste und zweite Kind bzw. mit 240 Euro ab dem dritten Kind monatlich finanziell unterstützt werden. Diese Leistung schließe unmittelbar an den Bezug des Bundeselterngeldes an und beginne ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes – je nach dem ob die Vätermonate in Anspruch genommen werden – und laufe 10 Monate lang. Für Geburten ab dem Jahr 2010 würden die Einkommensgrenzen um 100 Euro pro Monat erhöht auf 1.480 Euro für Paare und 1.225 Euro für Alleinerziehende.

Mappus: „Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen werden mehr Familien als bisher in den Genuss des Landeserziehungsgeldes kommen.“

Nach Darstellung des Fraktionsvorsitzenden werden in den Jahren 2008 und 2009 zusätzlich rund 52 Mio. € für die Familien in Baden-Württemberg eingesetzt. Da in den Jahren 2008 und 2009 durch die zeitliche Überschneidung beide Programme finanziert werden müssen, hat sich die CDU-Landtagsfraktion erfolgreich dafür eingesetzt, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Bis zum Jahr 2014 werden insgesamt 569,5 Mio. Euro für diesen Bereich der Familienförderung investiert.

Ohne Programmänderung – also für das Landeserziehungsgeld in alter Form – wären für den gleichen Zeitraum Haushaltsmittel in Höhe von 518 Mio. Euro benötigt worden.

Entlang der steigenden Nachfrage nach Plätzen in der Kleinkindbetreuung werden als zweiter Baustein ab dem Jahr 2009 Mittel in Höhe von 8 Mio. Euro jährlich in den Bereich der Landesförderung zum Ausbau der Kleinkindbetreuung umgeschichtet.

„Damit unterstützen wir die kommunalen und freien Träger durch einen freiwilligen Landeszuschuss in ihrer Aufgabenerfüllung, so dass überall im Land vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot umgesetzt werden kann“, sagte Mappus.

„Familien brauchen heute in zunehmenden Maß zur Wahrnehmung ihrer vornehmsten und schönsten Pflicht, Kinder erfolgreich ins Leben zu begleiten, Unterstützung zur Entwicklung geeigneter Kompetenzen.“, stellt Mappus fest. Dem werde man durch den dritten Baustein zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern gerecht. Dafür seien bis zum Jahr 2014 25,5 Mio. Euro vorgesehen.

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