Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus der CDU-Landtagsfraktion:

Stellensituation in der Steuerverwaltung wird verbessert – 100 Stellenhebungen im gehobenen Dienst eingeplant – Weitere 100 Stellenhebungen sollen 2009 folgen
Der Entwurf des Nachtrags zum Doppelhaushalt 2007/2008, der seit heute allen Abgeordneten des Landtags vorliegt, berücksichtigt auch eine Forderung der CDU-Landtagsfraktion für den Bereich der Steuerverwaltung.


Wie CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus MdL und der Vorsitzende des Arbeitskreises Finanzen, Klaus Herrmann MdL, mitteilten, sieht der jetzt vorliegende Entwurf des Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2007/2008, der am 18./19. Dezember 2007 im Landtag abschließend beraten wird, 100 Stellenhebungen für den gehobenen Dienst vor. Weitere 100 Stellenhebungen, ebenfalls im gehobenen Dienst, seien für 2009 fest zugesagt.

„Die Stellenhebungen bringen Verbesserungen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung. Die derzeit unbefriedigende Beförderungssituation in der Steuerverwaltung wird damit deutlich verbessert“, erklärten der Fraktionsvorsitzende Mappus und der Arbeitskreisvorsitzende Herrmann.

Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits bei den Beratungen zum Urhaushalt 2007/2008 durchgesetzt, dass 600 Stellenhebungen für den mittleren Dienst der Steuerverwaltung vorgenommen werden. Dabei wurde auch beschlossen, dass im Rahmen eines Nachtrags für die kommenden Jahre auch der gehobene Dienst der Steuerverwaltung berücksichtigt werden soll.

Dieser Beschluss wird jetzt im Nachtrag 2007/2008 (teil)- umgesetzt, der zweite Teil folgt 2009.

Im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung ergeben sich nach Darstellung von MdL Herrmann nach derzeitigem Stand teilweise Wartezeiten von über zehn Jahren für die erste bzw. für jede weitere Beförderung. Durch die vorgesehenen 200 Stellenhebungen im gehobenen Dienst in den Jahren 2008 und 2009 werde dieser Zeitraum jetzt verkürzt. „Die Stellenhebungen stärken die Motivation der hervorragenden Bediensteten der Steuerverwaltung des Landes und anerkennen deren sehr gute Arbeit auf dem Gebiet des schwierigen Steuerrechts“, erklärten Stefan Mappus und Klaus Herrmann.

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