Ausschuss verlangt erneut Information über Vereinbarung zwischen Uni Heidelberg und Klinikum Mannheim

Vor dem Hintergrund zu hoher Kostenerstattung / Werner Pfisterer veröffentlicht Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg

Stuttgart. Über die Kostenerstattung der Uni Heidelberg an das Klinikum Mannheim gibt es immer noch keine gültige Vereinbarung. Dies geht aus einer Stellungnahme der Landesregierung hervor, mit der sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, in der Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2014, befasst hat. Der Ausschuss schloss sich deshalb der Anregung des Rechnungshofs an, die Landesregierung solle bis zum 30. Juni 2015 über die bis dahin erfolgten Verhandlungen über Einsparungen bzw. konkrete Vereinbarungen berichten. “Weil die von der Uni Heidelberg an das Klinikum Mannheim geleisteten Kostenerstattungsbeträge zu hoch und teilweise rechtlich nicht abgedeckt waren, hatte der Finanz- und Wirtschaftsausschuss im Januar 2013 die Landesregierung aufgefordert, Rückforderungsansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen”, erläuterte Klein. Die damalige Beschlussempfehlung habe außerdem darauf abgezielt, dass die künftige Kostenerstattung geringer ausfallen solle.

Klein zufolge unterhält die Universität Heidelberg am Standort Mannheim eine zweite medizinische Fakultät mit dem Auftrag Forschung und Lehre. Die Aufgabe des Universitätsklinikums werde von der Klinikum Mannheim GmbH wahrgenommen, einer gemeinnützigen Gesellschaft, deren Alleingesellschafter die Stadt Mannheim sei. Die Universität Heidelberg erstatte dem Universitätsklinikum Mannheim jährlich jene Kosten, die durch Forschung und Lehre im Klinikum entstehen. Die Höhe dieser Kostenerstattung habe der Rechnungshof geprüft.

„Diese Prüfung hat ergeben, dass die in der Vergangenheit von der Uni Heidelberg an das Klinikum Mannheim geleisteten Kostenerstattungsbeträge unangemessen hoch und teilweise durch die getroffenen Vereinbarungen rechtlich nicht gedeckt waren“, berichtete Klein. Die Universität solle daher nach Auffassung des Rechnungshofs Rückforderungsansprüche gegen das Klinikum Mannheim prüfen. In der für 2012 und die Folgejahre zu schließenden Vereinbarung über Art und Höhe der Kostenerstattung solle die Universität den jährlichen Erstattungsbetrag an das Klinikum gemäß Empfehlung des Rechnungshofs um mindestens 4,8 Millionen Euro vermindern.

Laut Klein hat die Landesregierung im Juni 2013 den Abschluss einer neuen Kostenerstattungsvereinbarung mit einem jährlichen Einsparvolumen von bis zu 3,35 Millionen Euro angekündigt. Weitere Einsparpotenziale, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, sollten geprüft werden. Ende Mai 2014 habe die Landesregierung nun mitgeteilt, dass es noch zu keiner neuen Vereinbarung gekommen sei. Grund für das Scheitern einer neuen Vereinbarung sei nach Angaben der Landesregierung vor allem die abweichende Interpretation des Klinikums über die von der Schiedsstelle erzielte Einigung, wie die vorgesehene Reduktion der Kostenerstattung für Personal des medizinisch-technischen Dienstes umzusetzen sei. Wie Klein ausführte, wurde in der heutigen Ausschusssitzung bekannt, dass die Landesregierung Ende Juni 2014 mit den Betroffenen in Heidelberg und Mannheim erneut Gespräche geführt habe und mit dem Abschluss einer Kostenerstattungsvereinbarung noch in diesem Jahr gerechnet werden könne. „Hierüber und über alle weiteren Verhandlungen in dieser Angelegenheit wird der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft bis 30. Juni 2015 unterrichtet“, so Klein abschließend.

Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg

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