Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus der CDU-Landtagsfraktion:

Nullverschuldung als Normalfall solider Haushaltspolitik
Der Vorsitzende des Arbeitskreises Finanzen der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, Klaus Herrmann, sprach sich im Anschluss an die Tagung der Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen des Bundes und der Länder für eine Verankerung von Neuverschuldungsverboten in den Landesverfassungen aus.


Auch das von der Föderalismuskommission II empfohlene Neuverschuldungsverbot müsse zügig Eingang in das Grundgesetz finden.

„Die Nullverschuldung muss der Normalfall solider Haushaltspolitik darstellen. Wenn in extremen Notlagen wie der aktuellen dennoch Kredite erforderlich werden, muss ein verbindlicher Tilgungsplan mit vorgelegt werden“, so Klaus Herrmann.

Eine Politik der Nullverschuldung setze mittelfristig mehr Autonomie der Länder in der Steuerpolitik voraus. „Ziel muss sein, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für alle Steuern erhalten, die ausschließlich ihnen zufließen wie etwa die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer“, erläuterte Klaus Herrmann.

Herrmann regt eine Öffnungsklausel an, die es den Ländern ermöglichen soll, vorübergehend Zuschläge auf die Länderanteile zur Einkommens- und Körperschaftssteuer zu erheben, wenn damit bestimmte Maßnahmen finanziert werden sollen. „Damit wird der Zusammenhang zwischen besonderen zusätzlichen Vorhaben und den dafür erforderlichen Mitteln für die Bürger unmittelbar deutlich“, so Herrmann.

Die Maßnahmen des Bundes und der Länder gegen die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise können lediglich „befristete Ausnahmen“ sein. Die Inflationsgefahr dürfe durch „eine maßlose Geldpolitik“ nicht zusätzlich angeheizt werden, so Herrmann. Stattdessen sei eine Entlastung mittelständischer Betriebe, etwa durch gelockerte Abschreibungsbedingungen oder kürzere Rechnungsprüfungs- und Zahlungsfristen bei Aufträgen der öffentlichen Verwaltungen erforderlich.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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