Arbeitskreis VIII der CDU-Landtagsfraktion: Anhörung zum Uniklinikumsgesetz in Stuttgart

Foto1: Arbeitskreis VIII der CDU-Landtagsfraktion: Anhörung zum Uniklinikumsgesetz in Stuttgart

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/FDP heißt es: „Wir werden in der ersten Hälfte der Legislaturperiode eine rechtliche Verflechtung der Universitätsklinika sowie eine Änderung der Rechtsform der Universitätsklinika bis hin zu einer Privatisierung ergebnisoffen prüfen und wirtschaftliche Vor- und Nachteile umfassend gegeneinander abwägen, einschließlich einer Öffnung für private Mitgesellschafter. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Organisationsform werden die Universitätsklinika zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zügig weitergehende Freiheiten erhalten. Die Landesregierung wird dabei die Übertragung der Bauherreneigenschaft und die Befreiung von staatlichen Bauvorschriften prüfen.“


In Stuttgart fand aktuell auf Einladung des Arbeitskreises VIII der CDU-Landtagsfraktion eine Anhörung der Klinikumsvorstände, der Personalvertreter der Uniklinika und der Gewerkschaften statt.

Gespräche mit Professoren, Krankenkassenvertretern, Privatinvestoren und weiteren Fachleuten folgen.

Foto2: Arbeitskreis VIII der CDU-Landtagsfraktion: Anhörung zum Uniklinikumsgesetz in Stuttgart
Foto3: Arbeitskreis VIII der CDU-Landtagsfraktion: Anhörung zum Uniklinikumsgesetz in Stuttgart
Dieser Beitrag wurde unter Presse 2006 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.