CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg begrüßt heutiges Urteil zur Sicherungsverwahrung

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute das richtige Signal für die Sicherheit unsere Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Die Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung für jeden Einzelfall separat zu entscheiden, ist der richtige Umgang mit Straftätern, die nachwievor eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen“, erklärten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der Sprecher der Fraktion für den Strafvollzug, Karl Zimmermann MdL, am Dienstag (13. Juli) in Stuttgart. Damit hätten die Länder auch weiterhin die Möglichkeit, das Instrumentarium der Sicherungsverwahrung anzuwenden.


Die CDU-Landtagsfraktion bedauert in diesem Zusammenhang ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Freiburg, dass der Klage eines Straftäters, die Sicherungsverwahrung aufzuheben, stattgegeben hat. „Wir bitten das Justizministerium dringend zu überprüfen, ob dieses Urteil widerrufen werden kann und der Kläger damit nicht aus der Haft entlassen wird“, sagten Hauk und Zimmermann.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten vorbestrafter Mann vorerst weiter in Sicherungsverwahrung bleibt. Die Richter lehnten den Antrag des Mannes auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung ab, durch die er freigekommen wäre. Die Rechtsfragen, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung aufgeworfen hätten, seien zunächst im Hauptsacheverfahren zu klären, teilte das Gericht mit.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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