Informationen der Stadt Heidelberg

Informationen zur Landtagswahl am 27. März 2011

Wer wird in den kommenden fünf Jahren Heidelberg in Stuttgart vertreten? Dies entscheidet sich am Sonntag, 27. März 2011, wenn in Baden-Württemberg der 15. Landtag gewählt wird. Rund 94.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger sind dann aufgerufen, ihre Stimmen in einem der 94 Wahllokale abzugeben. Rund um die Stimmenauszählung sind allein im Wahlkreis 34 Heidelberg etwa 900 Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz.

Achtung: In der Nacht von Samstag, 26. März, auf Sonntag, 27. März, werden die Uhren wegen der Sommerzeit eine Stunde vorgestellt.

Wer wird gewählt?

Gewählt wird in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen der 15. Landtag mit nominell 120 Abgeordneten.

Der Landtagswahlkreis 34 umfasst den gesamten Stadtkreis Heidelberg.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis einen von den Parteien nominierten Kandidaten. In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die Summe der Stimmenzahlen der Bewerber einer Partei in den Wahlkreisen ergibt die Gesamtstimmenzahl der Partei im Land. Die 120 Abgeordnetensitze werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmen im Land verteilt. Überhangmandate sind möglich. Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt.

Wer ist wählbar?

Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 34 Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 1. Februar 2011, folgende acht Wahlvorschläge zugelassen:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bewerber: Werner Pfisterer
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bewerberin: Dr. Anke Schuster
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Bewerberin: Theresia Bauer
  • Freie Demokratische Partei (FDP), Bewerberin: Dr. Annette Trabold
  • DIE LINKE (DIE LINKE), Bewerber: Bernd Zieger
  • DIE REPUBLIKANER (REP), Bewerber: Bernd Schech
  • Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ödp), Bewerber: Dr. Johannes Engesser
  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), Bewerber: Martin Worret

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg seine Wohnung beziehungsweise Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie zum Stichtag (20. Februar 2011) mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Fragen zur Wahl beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis einen von den Parteien nominierten Kandidaten. In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die Summe der Stimmenzahlen der Bewerber einer Partei in den Wahlkreisen ergibt die Gesamtstimmenzahl der Partei im Land. Die 120 Abgeordnetensitze werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmen im Land verteilt. Überhangmandate sind möglich. Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt.

Wichtiger Hinweis bei Umzug innerhalb Heidelbergs

Bürgerinnen und Bürger, die für die Landtagswahl am Sonntag, 27. März 2011 wahlberechtigt sind, können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am Sonntag, 6. März 2011, erhalten haben sollten.

Wahlberechtigte, die sich nach dem 6. März 2011 innerhalb Heidelbergs ummelden, und dadurch einem anderen Wahlbezirk zugeordnet werden, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder eines Personalausweises/Passes wählen. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit diesem kann in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 34 an der Urnenwahl teilnehmen. Wahlscheine (die immer mit Briefwahlunterlagen ausgegeben werden) können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten bis spätestens Freitag, 25. März 2011, beantragt werden. Die Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen können online beantragt werden.

Briefwahl

Wer bei der Landtagswahl am Sonntag, 27. März 2011, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen.

Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens Sonntag, 6. März 2011, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Da es vorkommen kann, dass nicht alle Wahlberechtigungskarten an einen Haushalt gleichzeitig zugestellt werden, sollten sich die Betroffenen, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, erst nach dem 6. März 2011 bei der Wahldienststelle melden.

Mittels des Briefwahlantrags auf der Rückseite, der ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert per Post oder persönlich bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, oder bei jedem anderen Bürgeramt abgegeben oder eingeworfen werden kann, kann die Ausstellung eines Wahlscheins beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, zu den üblichen Öffnungszeiten die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Briefwahlunterlagen können auch jetzt schon formlos schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgeramt beantragt werden. Hierfür müssen unbedingt Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angeben werden. Telefonische Beantragung dagegen ist nicht möglich. Die Wahlunterlagen können jedoch frühestens ab Mitte Februar verschickt werden.

Mit dem mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Heidelberg an der Urne zu wählen.

Der Wahlbrief mit dem eingelegten Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein sollte so schnell wie möglich zurückgeschickt werden.

Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag (Sonntag, 27. März 2011) um 18 Uhr bei der Stelle eingeht, die in der Anschrift des Wahlbriefumschlags angegeben ist!

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 24. März 2011, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nur dann freizumachen, wenn eine besondere Beförderungsform, zum Beispiel Eilzustellung oder Einschreiben oder die Beförderung durch ein anderes Postunternehmen, gewünscht wird.

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamts eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Für den Wahlbrief muss das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der hellroten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, kann er den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag stecken und diesen bei der Post abgeben.

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Landtagswahl ist Freitag, 25. März 2011, 18 Uhr. (Bitte die Öffnungszeiten der Bürgerämter beachten. Die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg ist am Freitag, 25. März, bis 18 Uhr geöffnet.)

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 26. März 2011, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.

Wahlbriefe können am Wahlsonntag bis 18 Uhr noch beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10 (Seiteneingang Hauptstraße), 69117 Heidelberg, eingesteckt werden. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr eingehen, gelten als nicht rechtzeitig eingegangen und bleiben unberücksichtigt.

Unterstützung  bei der Stimmabgabe

  • Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
  • Damit auch Blinde und Sehbehinderte selbstständig und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von so genannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD im sogenannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Schablone und CD können unter der Telefonnummer 01805 666456 (12 Cent pro Minute) angefordert werden.

Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte

Die Wahlberechtigten können in ihrem wohnortbezogenen Wahllokal wählen, auch wenn sie ihre Wahlbenachrichtigungskarte gerade nicht zur Hand haben. Es genügt, den Personalausweis oder den Pass vorzulegen. Wer sich nicht sicher ist, wo sich sein Wahllokal befindet, kann dies gerne telefonisch bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt erfragen.

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