Heutige Rede im Landtag von Baden-Württemberg:

Überleitung der Orthopädie in Universitätsklinik Heidelberg beschlossen – Werner Pfisterer MdL betont Synergieeffekte
Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute einstimmig das von der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg durch das Universitätsklinik Heidelberg verabschiedet.


„Ich kenne niemanden, der ein solches Geschäft, wenn ich es einmal salopp formulieren darf, privat nicht machen würde“, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Direktabgeordneter für den Landtagswahlkreis Heidelberg, Werner Pfisterer, bei der Plenardebatte im Stuttgarter Landtag.

Das Gesetz regelt, dass die Universitätsklinik die Schulden der Orthopädie übernimmt und 15 Jahre lang jährlich eine Million Euro erhält. Diese Summe sei allerdings nur ein Ersatz für die pauschalen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, auf die zwar die orthopädische Klinik Anspruch hatte, aber nicht ein Universitätsklinikum, so Pfisterer. „In der Bilanz 2008 werden die Grundstücke und Gebäude der Stiftung mit einem Buchwert von 103,9 Millionen Euro geführt. Das Bodenwertgutachten bewertet die Grundstücke der Stiftung mit einem Wert von 18,177 Millionen Euro“, sagte Pfisterer. Diese Werte würden auf das Universitätsklinikum übertragen. Man könne jedoch davon ausgehen, dass es beim Grundstückswert erhebliche stille Reserven gebe. Pfisterer verwies in seiner Rede auf die Vorteile des neuen Gesetzes, insbesondere auf die Synergieeffekte. Die Orthopädie Heidelberg sei eine der besten Fachkliniken in Deutschland und sehe einer wirtschaftlich erfolgreichen Zukunft entgegen.

Besonders hob Pfisterer hervor, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben werde. Die Vereinbarkeit eines Überleitungstarifvertrages sei möglich, aber Angelegenheit der Tarifparteien. Ein Verstoß gegen die Tarifautonomie sieht Pfisterer als nicht gegeben an.

„Einen Verstoß gäbe es nur, wenn der Gesetzgeber die Anwendung bestimmter Tarifverträge vorschreibt, das tut er aber nicht“, so Pfisterer.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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