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CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Reformvertrag
Der europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag begrüßt.


„Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag hat der Vertrag von Lissabon eine weitere wichtige Hürde genommen,“ erklärte Thomas Blenke. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe entschieden, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Bevor Bundespräsident Horst Köhler jedoch seine Unterschrift unter den Vertrag setze, müssten zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden.

„Wir begrüßen, dass die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat verbessert werden“, so Blenke weiter. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Die Fraktionen im Bundestag seien nun aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode diese Änderungen umzusetzen. „Damit werden die Rechte der nationalen Parlamente, also von Bundestag und Bundesrat, gestärkt. Durch dieses Urteil wird vor allem die Bedeutung der Länder für den Europäischen Einigungsprozess betont. Ich begrüße diese Aufwertung der Länderparlamente ausdrücklich“, so Blenke.

Noch vor der Bundestagswahl könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen.„Ich bin zuversichtlich, dass Deutschland noch in diesem Jahr den Vertrag von Lissabon ratifiziert“, sagte Blenke abschließend.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW

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