Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus der CDU-Landtagsfraktion:

Landtagsfraktion fordert bessere Vergütung für Polizeifreiwillige / Stellungnahme von Thomas Blenke MdL
Polizeifreiwillige dürfen steuerlich nicht anders behandelt werden, als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und ehrenamtlich Tätige beim Deutschen Roten Kreuz. Dieses Fazit zog der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke aus einem entsprechenden Antrag und der Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg.


„Der Freiwillige Polizeidienst in Baden-Württemberg ist eine bewährte Einrichtung, in der bürgerschaftliches Engagement hervorragend eingebunden wird“, sagte der Polizeisprecher der CDU-Landtagsfraktion. „Die Polizeifreiwilligen leisten selbstlosen Dienst an der Allgemeinheit. Dies verdient große Anerkennung“, so Blenke weiter. Er werde sich dafür einsetzen, dass der bürokratische Aufwand und die finanziellen Nachteile, die durch „Hartz-Reformen“ der früheren rot-grünen Bundesregierung den Freiwilligen entstanden seien, beseitigt werden.

Die Ersatzleistungen an die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes wurden bislang durch das Land als Dienstherr in der Regel pauschal versteuert. Infolge der „Hartz-Reformen“ müssen Beschäftigte im Freiwilligen Polizeidienst diese nunmehr individuell versteuern. Sie erhalten dafür einen um 1,64 Euro erhöhten Stundensatz.

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