Schlossparkbegehung der CDU-Landtagsfraktion BW

Schlossparkbegehung der CDU-Landtagsfraktion BW

Am gestrigen Dienstag, 9. November 2010 besuchte der Fraktionsvorstand der CDU-Landtagsfraktion den Stuttgarter Schlosspark. Nach zahlreichen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über den derzeit sehr verwahrlosten Zustand des Parks, wollten sich die Politiker, unter ihnen Werner Pfisterer MdL, einen eigenen Eindruck verschaffen.

 

Anschließend wurde in der Fraktion ein Antrag mit dem Ziel eingebracht, den Park wieder zu einem sauberen und attraktiven Erholungsraum sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Gäste der Stadt Stuttgart zu machen.

Hier der Antrag: Daueraufenthalt von Personen im Mittleren Schlossgarten

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

zu berichten,

1. welche Genehmigungen für das Zelten im Mittleren Schlossgarten erteilt wurden und dabei insbesondere differenziert darzustellen, ob
a) Dauergenehmigungen oder
b)Einzelgenehmigungen oder ähnliches erteilt wurden;

2. wie sie das Nächtigen von Personen im Mittleren Schlossgarten rechtlich bewertet;

3. ob und in welcher Weise die Anlagen im Mittleren Schlossgarten in den Turnus der Reinigung und Abfallleerung durch die Stadt Stuttgart eingebunden sind oder ob das Land als Eigentümer des Mittleren Schlossgartens die Reinigung der Grünfläche und der Verkehrswege selbst vornimmt;

4. ob Bußgelder verhängt oder Verwarnungen gegen die im Schlossgarten nächtigenden Personen ausgesprochen wurden;

5. ob und wenn ja, welche Maßnahmen geplant sind,
a) im Mittleren Schlossgarten wieder einen rechtskonformen Zustand herzustellen und
b) den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stuttgart und den Besuchern des Mittleren Schlossgarten wieder den ungestörten Erholungswert und Zugang zu ermöglichen.

Begründung:
Nach Medienberichten und auch nach eigenem aktuellem Augenschein haben sich im Mittleren Schlossgarten eine Vielzahl von Personen in Zelten und Baumhäusern auf einen Daueraufenthalt eingerichtet. Dies zeigt auch, dass dort mobile Toilettenhäuser aufgestellt wurden und die Zelte nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen sind. Teilweise haben sich die Bewohner auch Kleingärten eingerichtet. Nach der entsprechenden Polizeiverordnung ist das Nächtigen und Kampieren in Zelten im Mittleren Schlossgarten grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmegenehmigungen ist bislang nichts bekannt. Bei vergleichsweise geringeren Verstößen gegen entsprechende Polizeiverordnungen wie etwa das Nichteinsammeln von Losungen von Haustieren in Grünanlagen werden Bußgelder verhängt. Für ein gemeinsames friedliches Miteinander ist es aber notwendig, dass Regeln nicht nur aufgestellt, sondern Verstöße gegen die Regeln auch sanktioniert werden. Dies abzufragen, ist Ziel des Antrags.

Weitere Impressionen: Fotogalerie.

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